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Statements von Christian Much, deutscher Vertreter bei den Vereinten Nationen zum "therapeutischen" Klonen
Stand: 20.10.02, 22:00 Uhr
Nachfolgender Schriftverkehr stammt ungekürzt aus einer Anfrage eines kritischen Bioethik-Beobachters
an Herrn Christian Much, deutscher Vertreter bei den Vereinten Nationen.
Zur Berücksichtigung: Die unterschiedlichen Uhrzeiten beruhen auf der Zeitverschiebung
Erste Antwort von Christian Much auf eine Anfrage von Tilman Kluge zur Haltung zum Therapeutischen Klonen mit Fragetext darunter
ZITATANFANG
Von: .NewYVN Pol-2 Much, Christian
[mailto:pol-2-vn@newy.auswaertiges-amt.de]
Gesendet: Mittwoch, 16. Oktober 2002 00:13
An: tk@oeko-freak.de
Betreff: AW: Human Cloning, esp. Working document by the secretariat
ofth e Ad Hoc Committee under Number A/C.6/57/WG.1/CRP.1
Lieber Herr Kluge,
vielen Dank für Ihre Mail und für Ihr Interesse an den Verhandlungen in den
Vereinten Nationen zum Thema Klonen.
Ihre Befürchtungen hinsichtlich der deutschen Verhandlungsposition beruhen
auf Fehlinformationen einer an den Verhandlungen nicht beteiligten NGO und
gehen - glücklicherweise - an der Sache vorbei. Die deutsch-französische
Initiative zielt nicht darauf ab, therapeutisches Klonen (weiterhin) zu
erlauben. Sie zielt darauf ab, --alle-- Formen des Klonens per Konvention zu
regeln.
Hinsichtlich des reproduktiven Klonens bedeutet das: Hier gibt es bereits
einen weltweiten Konsens über die Verwerflichkeit, daher lässt sich ein
Verbot vermutlich in kürzester Zeit ausverhandeln.
Hinsichtlich anderer Formen des Klonens bedeutet das: Hier gibt es keinen
weltweiten Konsens, daher werden Verhandlungen deutlich länger dauern. Viele
Staaten wollen nicht nur das reproduktive, sondern auch das therapeutische
Klonen verbieten (ich habe in den Vereinten Nationen nie einen Zweifel daran
gelassen, dass Deutschland dazu gehört); viele andere Staaten wollen
zunächst genauer prüfen, ob therapeutisches Klonen auch möglichen Nutzen
hat.
Der Unterschied zwischen dem deutsch-französischen und dem US-amerikanischen
Vorschlag liegt nicht in der Materie, die in rechtlich verbindlicher Form
geregelt werden soll. Der Unterschied liegt darin, dass Deutschland und
Frankreich hierüber in zwei separaten Verfahren verhandeln wollen - damit
der Verhandlungserfolg beim reproduktiven Klonen nicht Jahre lang "auf Eis"
liegen muss, bis auch die umstritteneren Themen ausverhandelt sind. Ihnen
ist sicherlich bekannt, dass Versuche, geklonte Embryonen per
Schwangerschaft auszutragen, bereits im Gange sind. Das Verbot des
reproduktiven Klonens kann nicht Jahre lang auf sich warten lassen.
Die USA hingegen wollen über alles - Streitiges und Unstreitiges - in einem
einzigen Verhandlungsprozess verhandeln, wohl wissend, dass dies auf
absehbare Zeit zu keinen Ergebnissen führt. Das würde bedeuten, dass dem
Klonen in den USA weder nationale Gesetze noch internationale Normen
entgegenstehen und alles erlaubt bleibt - ein Zustand, der von Ihnen
sicherlich genauso misslich empfunden wird wie von mir.
Ein weiterer Unterschied liegt in Folgendem: Die deutsch-französische
Resolution fordert dazu auf, dass reproduktives Klonen auf nationaler Ebene
sofort verboten wird und andere gegen die Menschenwürde verstoßende Formen
des Klonens mit Verbot oder Moratorium belegt werden. Der Aufruf zu diesen
rechtlich verbindlichen staatlichen Gesetzgebungen ist deutlich stärker als
der von Ihnen zitierte Aufruf in der US-Resolution (Punkt 4) zu einem von
den Vereinten Nationen proklamierten, rechtlich --un--verbindlichen
Moratorium.
Die mir zugeschriebene Aussagen, denen zufolge ein Verbot des
therapeutischen Klonens "im Widerspruch zum deutschen Recht stünde" oder
"eine kriminelle Handlung darstelle", habe ich nie gemacht. Vor dem
Hintergrund der deutschen Verhandlungsposition wären sie auch völliger
Unfug. Noch einmal: die NGO, die die Äußerungen in Umlauf gesetzt hat, war
an den fraglichen Verhandlungen gar nicht beteiligt. Ob die Kolportage
angeblicher Äußerungen auf einem Missverständnis oder auf bewusster
Entstellung beruht, kann ich nicht beurteilen. Ich hätte mich allerdings
gefreut, wenn wir zunächst einmal gemeinsam die Fakten aufgeklärt hätten,
bevor es zur Abgabe voreiliger Behauptungen und Werturteile kommt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Christian Much
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Von: tk@oeko-freak.de
An: Gerhard Schr?der
Cc: Christan much; Joseph Fischer
Betreff: Human Cloning, esp. Working document by the secretariat of the Ad
Hoc Committee under Number A/C.6/57/WG.1/CRP.1
Datum: Dienstag, 15. Oktober 2002 12:55
Tilman Kluge
(Adresse ist dem Webmaster C.F. bekannt)
Herrn
Bundeskanzler Gerhard Schröder
Bundeskanzleramt
11012 BERLIN
in Kopie an
Herrn Joseph Fischer, Bundesminister des Auswärtigen
Herrn Christian Much, Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
bei den Vereinten Nationen
Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland bei den Arbeiten der
UNO-Konvention zum Verbot menschlichen Klonens
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sehr geehrter Herr Außenminister,
nach meiner Kenntnis werden derzeit bei der UNO zwei Entwürfe einer
UNO-Konvention disku-tiert, die menschliches Klonen auf nationaler Ebene
verbieten wird.
Dabei fordern Deutschland und Frankreich in ihrem Entwurf, die
Aufrechterhaltung des Klonens für "therapeutische" Zwecke weiterhin zu
erlauben. Hierin besteht ein deutlicher Widerspruch zur offi-ziellen
Haltung der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag (vgl. auch Bt.-Drs.
14/8841, 22.04.2002).
Während die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag aussagt, daß das
deutsche Recht kei-nen Unterschied von Klonierungsformen kenne und jede
Form des menschlichen Klonens verboten sei, vertritt der zuständige
deutsche Vertreter bei den Vereinten Nationen, Herr Christian Much, mit
systematischem Eifer einen gegensätzlichen Standpunkt: Bei einem
Arbeitstreffen hat er z.B. nach meinen Kenntnissen gesagt, ein
umfassendes Klonierungsverbot durch eine UN-Resolution verstosse gegen
bundesdeutsches Recht. Denn ein Verbot therapeutischen Klonens zu
medizinischen Zwecken und zu Forschungszwecken komme einer unterlassenen
Hilfeleistung gleich und stelle demzufolge eine kriminelle Handlung
darstelle. (Quelle: CFAM, "Friday-Fax", New York, 27. September 2002,
vol. 5, nr. 40).
Auch nach Maßgabe des Vortrages von Herrn Much v. 24.9.2002
(http://www.germany-info.org/UN/much_09_24_02.html) erscheint mir hier
der Versuch unternommen zu werden, sich durch Erklärungen zu OP 3 b,
eine differenzierte, weil auf reproduktives Klonen beschränkte
Formulierung erlaube dadurch noch keine anderen Zweckvarianten des
Klonens vor einer klaren Absage an diese anderen Zweckvarianten des
Klonens - um es auf den Punkt zu bringen - zu drücken. Solch eine
Textsystematik weicht im übrigen, ws Diplomaten idR nicht widerfahren
sollte, von dem Prinzip ab, daß eine spezielle Nennung tatsächlich
speziell benennen soll und nicht durch zusätzliche Erklärungen nicht
speziell benanntes implizieren soll.
Nun gibt es also erneute Beweise, wonach deutsche UNO-Vertreter in ihren
Taten deutlich von der offiziellen Position der Bundesregierung
abweichen. Damit wird die wirkliche Absicht der Bundesregierung in
dieser Angelegenheit in Frage gestellt.
Bereits im Frühjahr 2002 hatte die PDS-Bundestagsfraktion auf
entsprechende Meldungen hin eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung
gestellt.
Vertreter der bei der UNO akkreditierten Nichtregierungsorganisationen
berichten außerdem von offensichtlichen Täuschungsmanövern der zahlreich
vertretenen deutschen Diplomaten, die bei muslimischen und
südamerikanischen Diplomaten für ihren Vorschlag um die
Aufrechterhaltung des ¦therapeutischen- Klonens werben.
Der von Spanien, den USA und den Philippinen eingebrachte Entwurf
schlägt dagegen ein voll-ständiges und sofortiges Klonierungsverbot auf
nationaler Ebene und ohne Unterscheidung von speziellen
Klonierungsformen vor. Dazu heißt es im Punkt 4 : ¦Die
Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärt feierlich, dass, bis
zur Adoption einer Internationalen Konvention gegen menschliches Klonen,
die Mitgliedsstaaten in ihrem Staat oder dem Gebiet, in dem sie die
staatliche Kontrolle ausüben, die Grundlagenerforschung,
Experimentierung, Vervollkommnung oder Kommerzialisierung jeder Technik,
die menschliches Klonen ermöglichen würde, verbietet.- Die
Mitgliedsstaaten werden in Punkt 5 aufgefordert, ¦schnellstmöglich
Maßnahmen zu ergreifen, um jede Form von Gen-Technik zu verbieten, die
die Würde des menschlichen Lebens ignoriert.-
Bezugnehmend auf die Verhandlungsposition der Bundesrepublik bei den
Arbeiten der UNO-Konvention zum Verbot menschlichen Klonens frage ich
Sie daher folgendes und bitte um eine jeweils eindeutige Klarstellung:
1) Warum unterstützt die Bundesregierung nicht den Standpunkt der von
Spanien, den USA und den Philippinen vorgeschlagene Resolution
(A/C.6/57/L.3), welcher der vor dem Bundestag geäußerten Haltung der
Bundesregierung (Drucksache 14/8841) deutlich nahe steht?
2) Mit welcher Absicht und Vollmacht brüskiert Herr Christian Much - im
Namen der Bundesregierung - die Konferenzteilnehmer mit der Aussage, ein
generelles und weltweites Verbot des therapeutischen Klonen stünde mit
dem bundesdeutschen Recht nicht in Einklang, da es eine unterlassene
Hil-feleistung und daher eine kriminelle Handlung darstelle ?
3) Warum werben deutsche Diplomaten bei arabischen und
lateinamerikanischen UNO-Vertretern für eine Aufrechterhaltung des
¦therapeutischen- Klonens, obwohl sich die Bundesregierung in ihrer
Stellungnahme (Drucksache 14/8841 vom 22.04.2002) gegen jede Form von
Klonierung ausspricht ?
4) Warum will die Bundesregierung auf internationaler Ebene ein
separates Verbot von ¦thera-peutischem- und von ¦reproduktivem- Klonen
herbeiführen (A/C.6/57/L.8), obwohl sie diese Trennung auf nationaler
Ebene nicht zulässt ? Dies kann nur dazu dienen, die nationale
Ge-setzgebung durch ein internationales Rechtsinstrument zu umgehen.
Ich fordere Sie hiermit auf, für eine koheränte Außenpolitik
einzustehen, die mit dem Schutz der Würde des menschlichen Lebens
vereinbar ist und sich auf die wesentlichen Aussagen der Stel-lungnahme
der Bundesregierung vor dem Bundestag (Drucksache 14/8841 vom
22.04.2002) be-zieht. Demzufolge fordere ich Sie auf, alle
diplomatischen Aberrationen zu unterlassen, die sich gegen ein
vollständiges und weltweites Verbot menschlichen Klonens richten, und
stattdessen den Resolutionsentwurf A/C.6/57/L.3 von Spanien, den USA und
den Philippinen rückhaltlos zu unterstützen.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Tilman Kluge
ZITATENDE
Zweite Antwort von Christian Much auf eine E-Mail von Tilman Kluge zur Frage nach einer Veröffentlichung seiner Antworten auf die erste Anfrage (Siehe oben).
Fragetext darunter
ZITATANFANG
Von: .NewYVN Pol-2 Much, Christian
[mailto:pol-2-vn@newy.auswaertiges-amt.de]
Gesendet: Freitag, 18. Oktober 2002 03:23
An: tk@oeko-freak.de
Betreff: AW: Human Cloning A/C.6/57/WG.1/CRP.1
Lieber Herr Kluge,
ich danke Ihnen für Ihr bemühen, anhand schriftlicher Unterlagen die
Missverständnisse auszuräumen, die in einigen kirchlichen Gruppen
anscheinend entstanden bezüglich der deutschen Haltung zum Klonen entstanden
sind.
Noch hilfreicher als meine an Sie gerichtete Mail vom 16.10. könnte es sein,
wenn Sie die folgenden Absätze abdrucken aus einer Rede, die ich heute im
Rechtsausschuss der Vereinten Nationen zum Thema Klonen gehalten. Diese Rede
sollte eigentlich die letzten Zweifel ausräumen.
Freundliche Grüße,
Ihr
Christian Much
Folgt Anlage
"The Working Group of the Sixth Committee that we attended only three weeks
ago made some important steps forwards. The draft resolution that France and
Germany presented to the Sixth Committee in its Working Group was positively
received by the majority of delegations - reluctantly by some,
enthusiastically by others. This trend has continued. I am now in a position
to introduce to the Sixth Committee, also on behalf of the co-sponsors,
amendments to the already known Franco-German draft resolution as contained
in the report of the Working Group. The amendments have been agreed upon in
a group of co-sponsors and like-minded countries. The amendments include,
notably, amendments proposed in the Working Group by Brazil, Mexico, Sierra
Leone, China and a few others. For easier reference, you will find this
amended version in document L.8 .
The draft resolution contained in L.8 further develops the already known
approach:
· It proposes, in op2 et seq., immediate negotiations on a ban of
reproductive cloning, and
· It decides, in op5, to address immediately afterwards other related
concerns, including, but not limited to, through the elaboration of one or
more appropriate separate international instruments. These negotiations
would be prepared as of now, in accordance with op6, so as to ensure a
smooth take-off.
This approach allows to move fast where consensus exists, and as fast as
possible on other concerns. Through this differentiation, the approach of
L.8 offers a chance to win the race against the Italian doctor Antinori and
the US-based doctor Zavos who have made credible announcements that the
first cloned baby may be born within a year or two.
The initiative now reflected in L.8 was openly discussed in the Working
Group of the Sixth Committee. It now incorporates some major concerns:
· It states explicitly, in op3 b), that the prohibition of reproductive
cloning does not as such imply the endorsement of any other form of human
cloning;
· Op5 casts the compromise to launch a second round of negotiations in
unambiguous terms: The Ad Hoc Committee meeting next spring will be a first,
not a last step.
· The specific developmental dimension of the issue was further
strengthened, in op9, by adding UNCTAD to the organisations that should be
closely involved in the process of negotiations.
· Op7 now calls on States, pending the entry into force of a Convention
against Reproductive Cloning, to act at the national level, by prohibiting
reproductive cloning, and also calls upon States, in op8, to ban at the
national level other forms of cloning that are contrary to human dignity
through prohibition or moratoria.
With these amendments and clarifications, we hope that L.8, which is the
result of an agreement reached among a large number of countries, will be
adopted by the Sixth Committee.
Mr. Chairman,
We are of course aware that there is a competing initiative, led in
particular by the USA, which has surfaced at a later stage and was tabled
immediately after the end of the Working Group. It proposes to mix
consensual and non-consensual issues in one negotiating process and thereby
holds the risk that the opportunity to ban reproductive cloning now will be
missed.
The appeal of this approach resides in the fact that in many a country+s
view, including our+s, the concerns about cloning go beyond reproductive
cloning. France, Germany and the countries associated to our approach do not
question these concerns. But we question the wisdom and effectiveness of an
all-or-nothing-approach that leads to nothing. This approach is benefitting
the wrong side - the side of irresponsible researchers, of fraudulent
doctors promising substitute babies for astronomic amounts of money, and of
obscure religious sects such as the US-based Raelians who claim that
pregnancies of cloned embryos are already underway.
...
Speaking from a narrow national perspective, France and Germany could say:
Why bother, we have already legislation against reproductive cloning and a
ban (as far as Germany is concerned) or strict regulations (as far as France
is concerned) on so-called therapeutic cloning. Other countries, too, may
believe that the real-life cost of advancing principled positions is low,
considering that they have their national anti-cloning laws in place. There
may be countries which, speaking from their national perspective, might be
tempted to say: If cloning happens, it will happen somewhere else, so let's
avoid the difficult choices that have to be taken.
This may be a dangerous way of thinking, for three reasons:
· First: Cloning researchers that are banned from performing their wicked
experiments in some countries may well choose to find safe havens in
unregulated countries. This is a matter for grave concern.
· Secondly: We need to give a signal that erodes the supply of money -
mostly private money - for unethical cloning, and we need to give that
signal now. The danger of reproductive cloning will be significantly reduced
if we tell its financers, through the immediate initiation of negotiations:
You are loosing your money! You are not heading for a Nobel Prize but for a
solid reputation as an enemy of humanity. We can give such a signal for
reproductive cloning, and we must do it. If you want to give the same signal
for other forms of cloning, our draft resolution gives you all the freedom
to go one step further.
· Thirdly: The all-or-nothing approach is all the more dangerous as there
are countries where research on cloning has reached a high degree of
sophistication, but where no national laws against it are in place. It is
most troublesome to see that the absence of both national and international
norms in these countries would effectively consolidate a dangerously
permissive environment, to the detriment of dignity of the human race.
Mr. Chairman,
...
We trust that this Committee will live up to its responsibilities towards
humanity and make the right choice. Failure to do so would convey the wrong
signal to the outside world:
· The UN would be seen as impotent to take preventive action in the face of
a generally recognized, generally repudiated and imminent danger.
· And our disagreement on defining the most efficient approach would be
construed as a disagreement on the repulsiveness of reproductive cloning.
Dr. Antinori, Dr. Zavos and a few others are waiting for that signal.
Whether to give such a signal or not - that is in your hands."
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Von: tk@oeko-freak.de
An: Christian Much NewYVN Pol-2
Betreff: Human Cloning A/C.6/57/WG.1/CRP.1
Datum: Donnerstag, 17. Oktober 2002 12:55
Sehr geehrter Herr Much,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort (16.10.2002 00:13) auf meine
Anfrage (15. Oktober 2002 12:55) bezüglich der Haltung zum
therapeutischen Klonen bei der UN.
Da ich Ihre Gegendarstellung zu den Vorwürfen bezüglich Ihrer angeblich
getätigten Aussage einer strafbaren Handlung bei Unterlassen des
therapeutischen Klonens sehr interessant finde, würde ich diese
Stellungnahme gerne an Herrn Christian Frodl weitergeben. Er würde
gerne im Internet im Rahmen der Berichtigung eines Aktionsaufrufes Ihr
Statement als Verweis einstellen. Bevor dies geschieht bitte ich Sie als
Betroffenen um Ihr baldiges Einverständnis, Ihre Antwort im Wortlaut
veröffentlichen zu dürfen.
In Erwartung einer positiven Antwort grüßt Sie
Tilman Kluge
ZITATENDE
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