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Hinweis: Diese Grundpositionen von 2004 sind nach wie vor die Grundlage für die (ehemalige) InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland, auch wenn es keine einzelnen Bundesländer-InteressenGemeinschaften mehr gibt. Siehe dazu die Einführung unter "Über uns" zur Geschichte der InteressenGemeinschaft.

Grundpositionen der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik

Das Interesse an dem Wirken der InteressenGemeinschaften (IG) Kritische Bioethik in verschiedenen Bundesländern hat in den letzten Jahren bei Politikern, Medien und Einzelpersonen erfreulich zugenommen. Hierzu beigetragen hat insbesondere unsere starke Internet-Präsenz.

Gleichzeitig sind immer wieder Fragen nach Eigenart und Arbeitsweise dieser InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik gestellt worden. Da Profilschärfe im politischen Meinungsbildungsbereich unverzichtbar ist, wollen wir als die Begründer der IG Kritische Bioethik Deutschland einige Grundpositionen festhalten.

Die InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik sind keine Vereine mit Organisation, Satzung und Abstimmungen. Die IGs verbinden vielmehr einzelne engagierte Menschen auf der Basis eines gemeinsamen Grundverständnisses, nämlich

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IN ALL SEINEN LEBENSPHASEN ZU SCHÜTZEN.

 

  1. Da in unserer Gesellschaft besondere Unklarheit herrscht über den Status des ungeborenen Lebens, gehört es zur Positionsbestimmung der IG, deutlich zu sagen: Mit der Vereinigung der Erbinformationen ist nach dem ethischen Prinzip des Tutiorismus der Embryonen-Mensch vorhanden und bedarf unseres vollen Schutzes. Denn der Embryonen-Mensch ist ein besonders schwaches Glied unserer Gesellschaft.

    Die InteressenGemeinschaften treten daher uneingeschränkt für das Lebensrecht der noch Nicht-Geborenen ein. Das schließt nicht aus, mit Menschen, die aus anderer Werteorientierung die Abtreibung befürworten, individuell achtungsvoll umzugehen.

  2.  

  3. Aus dieser Grundposition zum Status des Embryos bestimmt sich auch unser Votum zum Gesamtbereich der Reproduktionsmedizin, wie z. B. zur Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik insofern sie Wege zur Selektion sein können. Desgleichen zum Gewinnen von Stammzellen aus Embryonen und Foeten und zum Klonen - auch zum fälschlich "therapeutisch" genannten.
  4.  

  5. Ein zweiter Bereich, in dem in unserer Gesellschaft große Unsicherheit und Verwirrung herrscht, ist die Organtransplantation aufgrund der sogenannten "Hirntod-Theorie". Die InteressenGemeinschaften stellen unermüdlich diese "Hirntod-Theorie" infrage und fordern sachliche Aufklärung der Bevölkerung. Die IGs schützen die Sterbenden vor der Entnahme von Organen bei lebendigem Leibe. Sie fordern die Selbstbestimmungsrechte der sogenannten "Spender", von denen ca. 94% niemals ausdrücklich einer Organentnahme zugestimmt haben.
  6.  

  7. Die InteressenGemeinschaften treten als politische Lobby-Kraft auf für Menschen mit Behinderungen, Koma-Patienten, Alzheimer- und Demenzkranke. Sie richten ihr Augenmerk auch auf die zunehmenden Probleme der Pflegebedürftigen und die (fremdnützige) Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Menschen.
  8.  

  9. Sie setzen sich ein für die Begleitung Sterbender mittels Palliativ-Medizin und Hospizarbeit. Auch irreversibel komatöse Patienten (sogenannte "Hirntote") haben Anspruch auf liebevolle Sterbebegleitung.
  10.  

  11. In alternden Gesellschaften kommen in verschiedenen Ländern (z.B. Niederlande, Belgien, Schweiz, sowie im Europarat) Absichten zur Euthanasie auf. Die InteressenGemeinschaften stellen sich allen Versuchen, menschliches Leben aktiv zu beenden, grundsätzlich entgegen. Wir wollen eine "Kultur des Todes" verhindern und die "Kultur des Lebens" fördern.
  12.  

  13. Die InteressenGemeinschaften tragen zur kritischen Auseinandersetzung bei hinsichtlich Allokation sowie den sozialen Gefahren durch Patientenverfügungen, biometrische Entwicklungen, Keimbahnintervention und Patente auf Leben.
  14.  

  15. Die InteressenGemeinschaften beteiligen sich an der schwierigen Diskussion, woher letztendlich die Begründungen für die Setzung bioethischer Werte in einer pluralen Gesellschaft kommen. Sie weisen auf die Gefahren hin, durch parlamentarische Abstimmungen Lebensfragen entscheiden zu wollen (negative Beispiele: Gesetze zur Abtreibung, Transplantation, Stammzellen-Einfuhr).

 

Menschen, die diese inhaltlichen Grundpositionen teilen, können in den InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik zusammenwirken.

Weil die Handlungsbasis homogen ist, kann das Schwergewicht der Arbeit nach außen auf die politische Meinungsbildung gerichtet sein. Um wendig und tagesaktuell handeln zu können, sind die Sprecher der IGs nicht an aufwendige Abstimmungsprozeduren gebunden. Auf der Basis des durch ständige Kommunikation gewachsenen, gegenseitigen Vertrauens äußern sie sich möglichst oft in eigener Zuständigkeit für die IG.

Die InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik sind Netzwerke. Die zentral koordinierte Internetpräsenz ist gleichsam das Herzstück. Des weiteren arbeiten die IGs z. B. durch biopolitische Stellungnahmen; Positionsvermittlungen an Fraktionen und Abgeordnete der Landtage, des Bundestages, des Europa-Parlaments und des Europa-Rates; durch Medien; Vorträge; Aktionen.

Da zurzeit alle Tätigkeiten der IGs ehrenamtlich und ohne jegliche finanzielle Förderung von dritter Seite erfolgt, ist es notwendig, daß wir uns kleine, aber konkrete Handlungsziele setzen. Hierbei mitzuwirken ist jeder eingeladen, der mit Sachverstand und Engagement unserem gemeinsamen Vorhaben dienen will:

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IN ALL SEINEN LEBENSPHASEN ZU SCHÜTZEN

Hagen-Holthausen, den 11.07.2004

 
Dieter Emmerling (+ 2018) Christian Frodl Angelika Wessel (+ 2020)

 

Dieter Emmerling
für die InteressenGemeinschaft
Kritische Bioethik Nordrhein-Westfalen
und
für die InteressenGemeinschaft
Kritische Bioethik Berlin-Brandenburg (in Gründung)

 

Christian Frodl
für die InteressenGemeinschaft
Kritische Bioethik Bayern

 

Angelika Wessel
für die InteressenGemeinschaft
Kritische Bioethik Niedersachsen