Heute im Bundestag HIB Nr. 179, 06.07.04
Die Bindungswirkung von Patientenverfügungen klarstellen
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bindungswirkung von Patientenverfügungen klarstellt. Mit einer derartigen Verfügung können Endscheidungen über mögliche spätere Behandlungssituationen getroffen werden, heißt es in einem Antrag (15/3505) der FDP.
Derzeit machten jedoch nur acht Prozent der Deutschen von dieser Möglichkeit Gebrauch, da die Informationen über die rechtliche Gestaltung einer Patientenverfügung mangelhaft sind, glaubt die Fraktion.
Eine Gesetzesinitiative muss nach den Vorstellungen der Fraktion sicherstellen, dass die Patientenverfügungen schriftlich zu verfassen sind und jederzeit widerrufen werden können. Auch müsse der in der Verfügung niedergelegte Wille gegenüber Arzt, Betreuer und Bevollmächtigtem bindend sein.
Davon dürfe nur abgewichen werden, wenn der Patient zum Zeitpunkt einer möglichen Therapiebegrenzung nicht mehr zuzurechnen gewesen sei. Zwangsbehandlungen seien vor dem Hintergrund der Menschenwürde und des Selbstbestimmungsrechts auch bei nichteinwilligungsfähigen Personen auszuschließen.
Weiter wollen die Abgeordneten das Betreuungsrecht so ändern, dass im Rahmen der Patientenverfügung die Zustimmung zu einem risikoreichen medizinischen Eingriff, zu Therapiebegrenzung und -abbruch grundsätzlich erfolgen kann, ohne das Vormundschaftsgericht anzurufen.
Weiter sprechen sich die Parlamentarier dafür aus, eine Informationskampagne zu Einzelheiten der Patientenverfügung zu starten. So sollten Patientenverfügungen nach Beratung über typische Krankheitsverläufe und Behandlungsmöglichkeiten so verfasst werden, dass sie mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sind und der Wille regelmäßig überprüft wird.
Auch müssten die Möglichkeiten der Palliativmedizin dargestellt werden, um Patienten die Chancen der schmerzmindernden Medizin zur Vorbereitung einer möglichen Patientenverfügung klarzustellen.
Anm. C.F.: Da diese Mitteilung auf der Bundestagsseite leider nicht abrufbar ist, hier vorüberghehend übernommen aus dem HIB-Newsletter des Bundestages.
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