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Letzte Änderung: 05.05.04

Aktion gegen die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie

Diese Aktion ist abgeschlossen! Ein Gesetz zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie wurde mittlerweile unterzeichnet. Mehr dazu demnächst!

Am 6. Juli 1998 wurde die "Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" verabschiedet. In dieser Biopatentrichtlinie geht es um die Patentierung von Erfindungen im Bereich der Biotechnologien, die aber auch sogenannte "Patente auf Leben" nicht ausschließt. (Siehe Text der Biopatentrichtlinie in den Zusatzinfos)

Diese heftig umstrittene Richtlinie wurde bis heute von Deutschland, ebenso von diversen anderen Staaten, wegen erheblicher Mängel noch nicht umgesetzt. Haupstreitpunkt ist die Frage, ob etwa Gen-Sequenzen patentierbar sind. Außerdem wurden von verschiedenen Seiten Klagen gegen die Richtlinie eingereicht. Seit dieser Zeit wird heftig debattiert, ob Deutschland die Richtlinie überhaupt umsetzen soll, und wenn ja wie. In der letzten Legislaturperiode konnte in dieser Frage keine Einigung erzielt werden. Mit den Neuwahlen war das Thema schließlich vom Tisch.

Nachdem eine Umsetzung laut EU-Vertrag schon lange überfällig ist liegen mittlerweile neue Gesetzentwürfe und Anträge zur Umsetzung vor, die bereits am 11.03.04 in erster Lesung im Bundestag behandelt wurden. Dabei möchte die Justizministerin Zypries eine eins zu eins Umsetzung, während andere Abgeordnete dies entschieden ablehnen.

Nachfolgend weitere Infos aus dem Rundbrief von "Kein Patent auf Leben" vom 27.04.2004

Die strittigen Punkte der Biopatentrichtlinie sind insbesondere:

  • Patente auf Gensequenzen, auch auf Gene des Menschen
  • Patente auf Pflanzen
  • Patente auf Tiere und auf Teile des menschlichen Körpers
  • Fehlende Vorkehrungen gegen Biopiraterie (Herkunftsangaben etc.)

In der Zwischenzeit hat sich die Bundesregierung mehrfach bemüht, die Richtlinie umzusetzen. Der Widerstand von den verschiedensten Seiten, unter anderem vom Deutschen Bauernverband, den Kirchen, der Ärztekammer und den Krankenversicherungen, hat die Umsetzung jedoch immer wieder verzögert. Die EU-Kommission hat allerdings die säumigen Länder bereits beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Falls die Klage zum Tragen kommt, könnte es für die Bundesrepublik teuer werden. Bis dahin wird allerdings noch mindestens ein Jahr vergehen.

Beim Europäischen Patentamt (EPA) werden weiter Patente auf Pflanzen, Tiere, Gewebe und menschliche Gensequenzen angemeldet und erteilt. Die Zahlen nehmen bei den Erteilungen deutlich zu, bei den Anmeldungen aber auch ab, insbesondere bei Patenten auf Pflanzen und Gene von Pflanzen. Im vergangenen Jahr wurden 23 (11) Patente auf Tiere, 28 (15) auf Gewebe des Menschen, 63 (38) auf Pflanzen und viele auf menschliche Gensequenzen erteilt. Die Zahlen in Klammern geben die jeweilige Anzahl aus dem Jahre 2002 an. Die Patenterteilungen sind also vom Jahr 2002 zum Folgejahr in diesen Bereichen um fast 100% gestiegen!

Vor kurzem hat Greenpeace wiedereinmal einen Patentskandal am EPA durch eine große Aktion aufgedeckt. Das Patent EP 1 121 015, das im vergangenen November erteilt wurde, umfasst Verfahren zum Einfrieren von Zellen, die bei der künstlichen Befruchtung verwendet werden. Das Patent beansprucht dabei aber auch explizit menschliche Eizellen, Sperma und Embryonen. „Kein Patent auf Leben!“ war an der Recherche zu diesem Patent wesentlich beteiligt. Wenn nicht eindeutige gesetzliche Grenzen gesetzt werden, machen Patente auch vor dem Menschen nicht halt und nach Ansicht von Greenpeace ist das „der Weg hin zur Industrieproduktion von Menschen“.

In den nächsten Monaten werden wieder verschiedene Patenteinsprüche am EPA verhandelt: All diese Verhandlungen sind öffentlich, Sie können als Zuhörer teilnehmen

Das Patent EP 275 957 der Firma Bayer CropScience (ursprünglich Hoechst, dann Aventis CropScience, heute Bayer CropScience) bezieht sich auf herbizidresistente Pflanzen. Sie sind resistent gegen Basta (auch Liberty Link oder Glufosinat genannt). Das Patent umfasst jegliche Pflanzen und deren Samen. Sortenzüchter und Landwirte geraten in Abhängigkeit der Firma Bayer, die das Saatgut und das Herbizid gleich im Doppelpack verkaufen kann. Die Verhandlung vor der Technischen Beschwerdekammer des EPA wird am 15. Juni stattfinden. Obwohl das Patent auch eindeutig nicht patentierbare Pflanzensorten umfasst, bestehen wenig Chancen, dass das Patent widerrufen wird.

Vom 5. Juli bis 9. Juli wird das Krebsmauspatent EP 169 672 (Harvard, lizenziert an DuPont), ebenfalls vor der Technischen Beschwerdekammer verhandelt. Seit 1993 wird um die Annullierung dieses ersten Europäischen Patentes auf Säugetiere gerungen, vor allem mit ethischer Begründung,. Wenn es um Ethik geht, erklärt sich das Europäische Patentamt allerdings fast immer für inkompetent - und entscheidet für das Patent. Das heißt, mit Blick auf die Möglichkeiten der modernen Biotechnologie müssen die Patentierungsverbote ergänzt werden.
 

Aktionsaufruf - NEIN zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie!

Wir rufen daher erneut zu einer Aktion zum Protest gegen eine Umsetzung der Richtlinie in der vorliegenden Form auf. Hierbei sind alle bioethik-kritischen Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Schreiben Sie Briefe an Ihre Abgeordneten, an die Justizministerin Ministerin Zypries und die Fraktionsvorsitzenden.

Um Ihnen die Arbeit so einfach wie möglich zu machen, haben wir einige Infos (siehe unten) zusammengestellt und bieten einen Musterbrief von "Kein Patent auf Leben" an. Besser wäre statt des Musterbriefes jedoch ein selbstformuliertes Schreiben.

"Kein Patent auf Leben" bietet außerdem Postkarten an, die kostenlos bestellt werden können. Falls Sie Postkarten verwenden und verteilen können, telefonieren, faxen, mailen oder schreiben Sie Ihnen. Sie schicken sie Ihnen unentgeltlich zu.

Initiative "Kein Patent auf Leben!"
Dr. Ruth Tippe
Frohschammerstr. 14
80807 München

Tel.: 089 / 35651842
E-Mail: rtippe@keinpatent.de
http://www.keinpatent.de/.


 

Musterbrief:

PDF Musterbief zum Protest gegen die Biopatentrichtlinie im RTF-Format.
 

Adressen:

Bundesministerium der Justiz
Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: (0 18 88) - 5 80 - 0
Telefon: (0 30) 20 25 - 70
Telefax: (0 18 88) - 5 80 - 95 25
Telefax: (0 30) 20 25 - 95 25
E-Mail: poststelle@bmj.bund.de
oder direkt an die Ministerin

Bundestags-Abgeordnete zum Anschreiben

Ihre Wahlkreisabgeordneten und alle Angaben für Briefe an Abgeordnete finden Sie hier bei uns unter Namen und Adressen der Mitglieder des Bundestages

Wichtig: Absender auf den Briefen nicht vergessen!

Wenn Sie sich die Mühe um "Ihre" Abgeordneten nicht machen wollen, schreiben Sie an ein hier aufgelistetes Mitglied des Bundestags (MdB).

Hilde Mattheis (SPD)
Michael Müller (SPD)
René Röspel (SPD)
Joachim Stünker (SPD)
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD)
Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)

Dr. Reinhard Loske (B90/GR)
Christa Nickels (B90/GR)

Dr. Maria Böhmer (CDU)
Hubert Hüppe (CDU)
Barbara Lanzinger (CSU)
Thomas Rachel (CDU)
Horst Seehofer (CSU)

Michael Kauch (FDP)
Ulrike Flach (FDP)
 

Weitere Infos

Ausführliche Informationen mit Pressespiegel, Dokumenten und Texten finden Sie in unserer Materialsammlung zu Biopatenten / Patenten auf Leben.

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