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Pressemitteilung

Tübingen, 11.01.06

14 Verbände fordern neues Ethik-Beratungsgremium für den Bundestag

Tübingen / München. In einem Aufruf an die Mitglieder des Deutschen Bundestages Anfang dieser Woche haben 14 Initiativen, Arbeitsgruppen und Organisationen aus ganz Deutschland die Einsetzung eines neuen ständigen Beratungsgremiums zur Bioethik für das Parlament gefordert.

Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass wissenschaftlicher und technischer Fortschritt auf den Gebieten der Biomedizin, der Reproduktionstechnologie, der Hirnforschung, der Nano-Technik und der IT-Technologien sich nicht mehr nur in kleinen oder großen Schritten, sondern nahezu kontinuierlich vollzieht. Dieser Trend werde auf nicht absehbare Zeit anhalten und sich womöglich noch verstärken. Die öffentliche ethische Reflexion dieses Prozesses in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde gerate nach Ansicht der Unterzeichner dabei immer mehr in Verzug. Der einstmals gute Vorsatz, der Entwicklung nicht immer nur nachzueilen, sondern begleitende rechtliche Rahmenbedingungen schon vorausschauend zu bedenken, sei von der Realität längst eingeholt und überholt, vielfach habe er sich sogar als undurchführbar erwiesen. Zudem wohne der zunehmend international organisierten Forschung eine eigene Dynamik inne, die nur beschränkt von außen steuerbar sei.

"Themen wie "Ethik der Forschung und Biomedizin" und zu verwandten Bereichen wie Sterbehilfe, Patientenverfügung oder Kriterien für die Gerechtigkeit im Gesundheitswesen, halten sich nicht an Wahlperioden, sie müssen immer wieder neu gesellschaftlich und parlamentarisch diskutiert werden", so die Begründung der Verbände. Darunter habe die hoch zu lobende Arbeit der Enquete-Kommissionen "Ethik und Recht der modernen Medizin" des 14. und 15. Deutschen Bundestags gelitten. Zwei Legislaturen hätten nicht ausgereicht, auch nur die wichtigsten unter den derzeit anliegenden Themen abschließend zu beraten.

Auch solle überlegt werden, ob brisante und ethisch hochrelevante Themen wie das Foltern dem Themenkreis der ethischen Politikberatung zugeordnet werden sollten. Wenn sich aus den Debatten ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben sollte, sei eine etablierte ethische Beratung des Bundestags wichtig, weil Ethikthemen aus der "Mitte des Parlaments" parlamentarisch behandelt und nicht von Regierungsseite vorgelegt werden sollten. Derzeit gibt es nach Auflösung der letzten Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" nach den letzen Wahlen als Beratungsgremium in bioethischen Fragen lediglich den von Ex-Bundeskanzler Schröder eingesetzten Nationalen Ethikrat sowie das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestages.

Zu den Unterzeichnern des "Aufruf an die Mitglieder des Deutschen Bundestags zur Kultur der Ethikdebatte in Deutschland" gehören: das Gen-ethische Netzwerk e.V. (Berlin), die Tübinger Initiative gegen die Bioethik-Konvention, die Solidarische Kirche im Rheinland, der Konvent evangelischer Theologinnen in der Bundesrepublik Deutschland e.V., Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V. (Detmold) und die Bundeselternvereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.V. (Berlin). Des weiteren der Verein "Niedersächsische Gespräche zwischen Ärztinnen, Juristinnen und Theologinnen e.V." (Celle), die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Bayern (München), der Arbeitskreis "Christen und Bioethik" aus Bonn, das Diakonisches Werk Württemberg (Stuttgart), die Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg e.V., das Diakonische Werk Tübingen, der Verein "Koordinationstreffen Tübinger Behindertengruppen e.V.", sowie als Einzelpersonen unter anderem Pfr. Prof. Dr. Ulrich Eibach (Universität Bonn).

Die Verbände weisen in ihrem Brief darauf hin, dass die Enquete des 14. Bundestages in ihrem Schlussbericht von 2002 bereits selbst den Vorschlag einer ständigen Kommission formuliert und ausführlich begründet hat (S.452). Dort heißt es unter anderem:

"Die Enquete-Kommission empfiehlt daher dem Bundestag, sich mit der Frage der Kultur der Ethikdebatte in Deutschland und ihrer adäquaten Förderung und Organisierung zu befassen und eine geeignete Institution zu schaffen, die im Dialog mit der Öffentlichkeit die parlamentarische Debatte und Entscheidung in medizin- und bioethischen Fragen angemessen vorbereitet und begleitet. Dies sollte in der Arbeitsweise einer Enquete-Kommission oder in Form einer ständigen Kommission geschehen."

Die Unterzeichner verstehen ihren Aufruf auch als eine Anmahnung an den Bundestag, diese Empfehlung endlich aufzugreifen. "Als Übergangslösung könnten wir uns die Einsetzung einer weiteren Enquete-Kommission für "Ethik und Recht der modernen Medizin" vorstellen, zu deren Mandat neben der Fertigstellung der noch nicht abgeschlossenen Arbeiten der Auftrag gehört, einen konkreten Vorschlag für die Einrichtung eines ständigen Beratergremiums beim Deutschen Bundestag vorzulegen", so Dr. Rolf Lorenz, Koordinator des Aufrufes und Sprecher der Tübinger Initiative gegen die Bioethik-Konvention.

Weitere Informationen:

PDF Aufruf an die Mitglieder des Deutschen Bundestags zur Kultur der Ethikdebatte in Deutschland

Abdruck honorarfrei, Belegexemplar bzw. Linkhinweis bei Online-Medien erbeten!

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Kontakt für Rückfragen:

Tübinger Initiative gegen die Bioethik-Konvention,
Dr. Rolf Lorenz (Sprecher der Tübinger Initiative und Koordinator des Aufrufes)
Erlenweg 40
72076 Tübingen

Tel.: 07071 / 600 111
E-Mail: DrRolfLorenz@aol.com

Oder für Journalisten auch:

InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Bayern
Christian Frodl, (Sprecher der IG Kritische Bioethik Bayern)
Luitpoldstr. 9
82110 Germering

Tel.: 089 / 83 77 55
E-Mail: info@bioethik-bayern.de