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Presse

PRESSEMITTEILUNG Dr. Wolfgang Wodarg, MdB, SPD 17.02.2006

Wodarg fordert Einbindung des Parlaments in den Ethik-Rat

In die Diskussion zur Fortsetzung der parlamentarischen Arbeit im Bereich der modernen Medizin und Biotechnologie ist Bewegung gekommen: „Vertreter aller Fraktionsspitzen haben mir für die Einsetzung eines Ethik-Rates unter Einbindung des Deutschen Bundestags Interesse oder zumindest die Bereitschaft zur wohlwollenden Prüfung signalisiert“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg, der in der letzten Legislatur Sprecher seiner Fraktion für die Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin war.

In einem interfraktionell besetzten Kreis von Bundestagsabgeordneten wird seit einigen Wochen darüber diskutiert, ob für diese Legislatur-Periode eine neue Enquete-Kommission gefordert werden soll und welche Alternativen möglich sind. Zeitgleich hat sich die Forschungsministerin Annette Schavan für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den von Gerhard Schröder am 12. Februar 2001 eingesetzten „Nationalen Ethikrat“ ausgesprochen.

„Der Vorstoß von Frau Schavan ist zu begrüßen, denn der „Nationale Ethikrat“ in seiner jetzigen Form ist lediglich ein Beratungsgremium der Regierung ohne demokratische Legitimation. Befremdlich ist allerdings, dass die Forschungsministerin die Beteiligung von Parlamentarien in einem Ethik-Rat ausschließt. Die zur Behandlung anstehenden ethischen Grundsatzfragen sind das ureigenste Terrain des Parlaments“, betont Wodarg. Nach seiner Auffassung muss das neu zu schaffende Gremium folgenden Ansprüchen genügen:

Ein Deutscher Ethik-Rat braucht in der Tat eine gesetzliche Grundlage, um die Kontinuität der Arbeit über die Legislaturperioden hinweg zu gewährleisten. Das Parlament muss die ethischen Grundlagen für Gesetze im Bereich der Lebenswissenschaften thematisieren. Die Volksvertreter sollen den Streit um unterschiedliche ethische Positionen nachvollziehen und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar machen. Dieses kann nur durch eine enge Einbindung möglichst vieler Parlamentarier auf möglichst hohem fachlichen Niveau geschehen. Die Hälfte der Mitglieder des Ethik-Rates sollte von den Fraktionen des Bundestages benannt werden, auch muss es eine Berichtspflicht über die Arbeit des Ethik-Rates gegenüber dem Deutschen Bundestag geben. Ob die Benennung der sachverständigen Mitglieder ebenfalls wie in der Enquete-Kommission durch die Fraktionen oder durch andere gesellschaftliche Gruppierungen bzw. Institutionen erfolgt, muss noch geprüft werden. Die Aufträge für und Fragestellungen an den Ethik-Rat sollten aus dem Parlament, der Regierung, aber auch von anderen gesellschaftlichen Institutionen vorgeschlagen werden können.

„Wesentlich ist, dass die uns alle in existentieller Weise angehenden Themen im Bereich der Lebenswissenschaften nicht an ein Stellvertreter-Experten-Gremium verwiesen werden, sondern in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament für die Öffentlichkeit aufbereitet werden. Wir brauchen hier eine konstruktive Streit-Kultur. Ein solcher Ethik-Rat könnte darüber hinaus einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die deutsche Position auch in der EU und im Ausland profiliert und sachkundig zu vertreten.“

Quelle: http://www.wodarg.de/