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15.04.11: Streit um Gentests an Embryonen: Abgeordnete debattieren über Gesetzentwürfe zur PID-Regelung

Am Donnerstag, den 14.04.11 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Erster Lesung über drei fraktionsübergreifend erarbeitete Gesetzentwürfe zur Regelung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert. Auslöser war ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von Anfang Juli 2010, wonach die PID nach geltender Rechtslage nicht strafbar sei. Bislang galt sie aufgrund des Embryonenschutzgesetzes von 1991 als verboten. In den Medien und von diversen Abgeordneten wurde die gut dreistündige Debatte, in der über 30 Abgeordnete abwechselnd ihre Positionen pro und contra Embryonenselektion darlegten, als "Sternstunde" des Parlaments gelobt. Einhellige Meinung war, die Debatte sei von Respekt und gegenseitiger Achtung für die unterschiedlichen Positionen geprägt gewesen.

Drei Gesetzentwürfe zur PID-Debatte

Ein Gesetzentwurf um die Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90 / Die Grünen) und Johannes Singhammer (CSU) forderte ein striktes Verbot der Embryonenselektion bei künstlicher Befruchtung. In der Einleitung ihres Textes heißt es zur Begründung für ein PID-Verbot: "Die Anwendung der PID gefährdet die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und erhöht den sozialen Druck auf Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen. Dem liegt der Anspruch zugrunde, zwischen lebenswertem und -unwertem Leben unterscheiden zu können. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich, das jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte auf Teilhabe besitzt. Dieses Wertegefüge würde durch die Zulassung der PID nachhaltig beschädigt werden. Aus ethischen und gesellschaftspolitischen Gründen ist die PID daher abzulehnen." Ihr Gesetzentwurf hatte bis dahin 192 Unterstützer (siehe Drucksache 17/5450). Dies entspricht knapp 31 Prozent der 621 Abgeordneten.

Ein zweiter Gesetzentwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU) sieht zwar auch ein PID-Verbot vor, allerdings mit weitreichenden Ausnahmen. So soll die Embryonenselektion nach einem positiven Votum einer Ethikkommission an lizenzierten Zentren Paaren erlaubt werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Zudem soll die PID auch bei möglichen genetischen Erkrankungen erlaubt sein, die erst Jahrzehnte später ausbrechen könnten, d.h. bei sogenannten spätmanifestierenden Krankheiten. Dieser weitestgehende Gesetzentwurf fand bislang mit 215 Unterzeichnern die meisten Unterstützer (Drucksache 17/5451). Dies entspricht 34,6 Prozent aller Bundestagsabgeordneten.

Der dritte Gesetzentwurf, initiiert von dem SPD-Bioethikexperten René Röspel und Priska Hinz von Bündnis 90/Die Grünen, enthält zwar auch ein grundsätzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik, allerdings mit wenigen Ausnahmen. Diese sind u. a. geknüpft sind an die Lebensfähigkeit des Kindes (Drucksache 17/5452). So soll die PID zugelassen werden, falls mögliche Erbkrankheiten "mit hoher Wahrscheinlichkeit" zu einer Tot- oder Fehlgeburt oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen können. Als "hohe Wahrscheinlichkeit" gilt international eine Wahrscheinlichkeit von 25 bis 50 Prozent, erläuterte Ulrike Flach in ihrer Rede. Das Röspel-Hinz-Papier hatte zum Zeitpunkt der Debatte mit 36 Unterzeichnern, u. a. auch von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), am wenigsten Unterstützer. Dies entspricht 5,8 Prozent aller Bundestagsmitglieder. Insgesamt haben sich 178, d. h. 28,7 Prozent der 621 Abgeordneten noch nicht per Unterschrift einem der drei eingebrachten Gesetzentwürfe angeschlossen.

Entsprechend der Anzahl der Unterzeichner unter den Gesetzentwürfen wurde das Rederecht verteilt. Abwechselnd begründeten in ca. 5-minütigen Reden die Abgeordneten, warum sie für oder gegen eine Zulassung der PID plädieren. Zu Wort kamen 30 Abgeordnete, 12 weitere gaben ihre nicht vorgetragenen Reden zu Protokoll (siehe unten). In ihren Beiträgen berichteten die Abgeordneten auch anschaulich von Fallbeispielen aus persönlichen Briefen, die an sie herangetragen worden sind.

Werben um Unterstützer der unterschiedlichen Positionen

Den Auftakt der Debatte machte die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach. Sie warb für eine Zulassung der PID in Grenzen. Damit wolle sie das "Ja zum Kind erleichtern". Sie verwies auf einen Wertungswiderspruch die PID bei Strafe zu verbieten, während der spätere und physisch und psychisch belastendere Schwangerschaftsabbruch erlaubt sei. "Ein Verbot würde die Betroffene von Gesetz wegen zwingen, zur Abwendung einer Gefahr - Fehl- oder Totgeburt - eine weitaus gefährlichere Maßnahme, nämlich den Schwangerschaftsabbruch nach der Einpflanzung, über sich ergehen zu lassen, als es die Verwerfung des Embryos in der Petrischale wäre." Wenn es aber eine "mildere Abwehr des Notstandes" gebe, dann dürfe der Gesetzgeber die Betroffene nicht in eine noch schwerere Notlage bringen, so Flach. Bei der Entscheidung über die PID gehe es aber nicht nur um die richtige Anwendung von Recht, sondern vor allem um Menschen in großer Not, erklärte sie anhand eines konkreten Fallbeispiels.

Im Anschluss warb Günther Krings von der CDU/CSU-Fraktion für ein konsequentes PID-Verbot. Er verwies auf die Erfahrungen im Ausland, wo die Embryonenselektion zugelassen ist und wo es zu einer Aufweichung der anfangs eng gesetzten Grenzen komme. "Wir sind der festen Überzeugung, dass derjenige, der meint, PID eingrenzen zu können, dann auch klar sagen muss, wen er ganz konkret ausgrenzen will. Wer PID eingegrenzt zulassen will, muss dann auch offenlegen, welche Formen der Erkrankung und welche Behinderungen in Zukunft aussortiert werden sollen", erklärte Krings. Er widersprach auch der Argumentation seiner Vorrednerin Ulrike Flach bezüglich eines Wertungswiderspruchs zwischen einem Schwangerschaftsbruch und der Embryonselektion im Reagenzglas. "PID ist ein im Labor vorgenommener, von Medizinern geplanter und gesteuerter Vorgang. Wer das mit den Konfliktsituationen vergleicht, die Schwangere vielleicht auch bei ungeplanten Schwangerschaften erleben, der geht an deren Situation voll vorbei", kritisierte Krings.

Der SPD-Abgeordnete René Röspel warf in seiner Rede eine zentrale Frage auf: "Aus wessen Sicht ist eine Erkrankung schwerwiegend? Aus der Sicht des Betroffenen, der mit dieser Krankheit zurechtkommen muss, oder aus Sicht desjenigen bzw. derjenigen, der bzw. die mit einem Betroffenen leben wird? Diese unterschiedlichen Sichtweisen führen zu einer großen Differenz bei der Beurteilung der Frage, was schwerwiegend ist", gab Röspel zu bedenken. Seinen Gesetzentwurf sehe er als vermittelnde Position zwischen den anderen beiden Vorschlägen. Seiner Gruppe gehe es darum, "dass Frauen, die aufgrund ihrer genetischen Veranlagung ein höheres Risiko einer Fehl- oder Totgeburt in sich tragen, weil der Embryo mit hoher Wahrscheinlichkeit geschädigt ist, die Möglichkeit erhalten, ein lebensfähiges Kind auszutragen."

Röspel betonte: "Wir stellen nicht die Frage, ob ein Leben gelebt werden darf, sondern wir stellen die Frage, ob ein Leben gelebt werden kann. Nur in diesen und in keinen anderen Fällen wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass der Frau nicht der Embryo eingepflanzt wird, in dem unwiderruflich festgelegt ist, dass er nicht lebensfähig ist. Wir wollen, dass der Embryo ausgesucht werden kann, der eine Überlebenschance hat." Das bedeute, dass nicht entschieden werde über die Frage "Lebenswert oder lebensunwert?", sondern sie stellen die Frage der Lebensfähigkeit ins Zentrum. "Das ist eine begrenzte Anwendung der Präimplantationsdiagnostik, die wir als zulässig ansehen", so Röspel.

Lebenswert und lebensunwert

Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Johannes Singhammer warnte in seiner Rede, die PID schaffe das "Risiko neuer Diskriminierungen, die niemand hier im Hause will". Er warf mit Blick auf die PID-Befürworter die Frage auf, wie sich ein Mensch fühlen müsse, der eine Behinderung oder Krankheit hat, die zur Verwerfung eines Embryos führen sollen könne. Er gab auch zu bedenken, ob die die Prognose, ein Kind würde möglicherweise nur ein Jahr oder zwei Jahre leben, eine Verwerfung des Embryos rechtfertigen könne.

Auf den Punkt, worum es in der Debatte geht, brachte es der Abgeordnete der Linksfraktion, Dr. Ilja Seifert. Er sitzt seit einem Badeunfall querschnittgelähmt im Rollstuhl. Mit Blick auf die vorangegangen Reden warf er die Frage in den Saal: "Was tun wir hier eigentlich? Rechnen wir Leid gegeneinander auf? Suchen wir einen Erträglichkeits- oder einen Unerträglichkeitskoeffizienten? Welchen Stellenwert hätte dabei die tief in das Bewusstsein und das Unterbewusstsein vieler Menschen mit Behinderung eingegrabene tödliche Erfahrung der Euthanasie-Vergangenheit?" Er verwies dabei auf eine Stellungnahme des Deutschen Behindertenrates, die an alle Abgeordneten ging (siehe dazu auch den nächsten Beitrag unten).

"Niemand bestreitet, dass ein Leben mit schweren Beeinträchtigungen nicht sonderlich wünschens- oder gar erstrebenswert ist. Aber wer ein solches Leben hat, für die- oder denjenigen gibt es nichts Wichtigeres: Es ist nämlich das einzige", sagte Seifert unter Beifall aus allen Fraktionen. Abschließend betonte er, es gebe kein Recht auf ein Kind, erst recht nicht auf "ein makelloses Kind", allenfalls auf Elternschaft. In diesem Zusammenhang fügte er hinzu, Adoptionen seien alles andere als "zweite Wahl".

Endgültige Entscheidung über PID-Gesetz voraussichtlich im Juni

Im Anschluss an die Debatte, deren weitere Beiträge im lesenswerten Plenarprotokoll zu finden sind, wurden die Gesetzentwürfe an diverse Ausschüsse überwiesen. Voraussichtlich am 25. Mai soll es laut den Christdemokraten für das Leben (CDL) eine Anhörung zur Präimplantationsdiagnostik geben. Die Bundestagsabstimmung über die Gesetzentwürfe soll nach Möglichkeit noch vor der Sommerpause, vermutlich im Juni, getroffen werden.

Vereine und Verbände fordern klare Ablehnung der Embryonenselektion

Im Vorfeld der Bundestagsdebatte am 14.04.11 über eine Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) haben zahlreiche Vereine und Verbände an die Angeordneten appelliert, die Embryonenselektion nicht zuzulassen. Darunter waren auch die Verbände des Deutschen Behindertenrates (DBR). Sie bitten die Bundestagsabgeordneten laut Pressemitteilung vom 11. April, zu berücksichtigen, dass die Entscheidung für oder gegen PID "keine rein individuelle Entscheidung" ist. "Die Gesellschaft muss sich entscheiden, wie sie mit dem Thema Behinderung und mit Menschen mit Behinderung umgeht und diesbezüglich Position beziehen", so die Verbände.

Die unterzeichnenden Verbände des DBR sehen gesellschaftspolitische Auswirkungen der PID. Ihnen ist wichtig, dass es keine Einteilung in lebenswertes und lebensunwertes Leben geben darf. Dieser Grundkonsens sei insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit hinsichtlich Euthanasie bedeutend. Vielmehr sei Leben mit Behinderung und chronischer Erkrankung eine "selbstverständliche Lebenswirklichkeit". "Wir berücksichtigen die Konfliktlage einzelner Paare, welche die Nutzung der PID aus einer individuell schwierigen Situation erwägen. Jedoch hält nicht alles, was medizinisch-technisch möglich ist oder erscheint, ethischen Kriterien stand", betonte die Vorsitzende des DBR-Sprecherrates, Barbara Vieweg.

Zu den Verbänden des DBR, die die Position zur PID tragen, gehören der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland - ABiD e.V., der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V., der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V., sowie die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e.V., der Sozialverband Deutschland e.V. - SoVD, der Sozialverband VdK Deutschland e.V. und Weibernetz e.V.

Bundesverband Lebensrecht (BVL) und ALfA gegen PID-Zulassung

Ebenso forderte der Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, von den Abgeordneten "eine wirkliche Gewissensentscheidung" und ein klares Verbot der PID. "Es geht nicht allein um eine Diagnose bei der Präimplantationsdiagnostik. Es geht vielmehr um Leben und Tod. Es geht letztlich um die Frage, ob das Lebensrecht unantastbar ist bei uns oder nicht. Grundsätzlich wissen wir: Das Lebensrecht ist weder teilbar noch aufschiebbar. Es gilt immer nur ganz und ohne Wenn und Aber", erklärte Lohman in einer Pressemitteilung vom 12. April. Nun gelte es, diese grundsätzliche Erkenntnis in politisches Handeln umzusetzen. "Daher sind alle Abgeordneten, die stellvertretend für das Volk wichtige Entscheidungen zu treffen haben, jetzt in besonderer Weise aufgefordert, ihrem Gewissen und ihrer Verantwortung eine wirkliche Chance zu geben", so der BVL-Vorsitzende. Zugleich mahnte er, sich sorgfältig kundig zu machen und jeder argumentativen Verneblung zu widerstehen.

Auch die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Dr. med. Claudia Kaminski, hat sich im Vorfeld der Ersten Lesung der drei interfraktionellen Gesetzentwürfe zur PID schriftlich an alle Mitglieder des Deutschen Bundestags gewandt. In dem Schreiben bittet die Ärztin die Parlamentarier, "ein positives lebensbejahendes Zeichen" zu setzen und für ein "vollständiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik" zu votieren.

"Die PID führt zu einer Selektion von Menschen, die nicht den Normen der gesunden, leistungsfähigen Gesellschaft entsprechen. Sie kann zu keiner Therapie führen, sondern nur zur Tötung", begründet die ALfA-Bundesvorsitzende ihren Appell. Wie es in dem Schreiben laut Pressemitteilung vom 12. April heißt, komme statistisch auf ein gesundes Kind 34 getötete Embryonen. Die sogenannte "baby-take-home" Rate betrage noch 6,2 Prozent. Da lediglich drei Prozent aller Behinderungen vor der Geburt aufträten, würde auch der beabsichtigte Zweck der vielfachen Leidvermeidung durch Einführung der PID verfehlt.

Die Bewertung eines Menschen nach "lebenswert" und "nicht lebenswert" sei zudem ein "fatales Signal" für Menschen, die mit Behinderungen oder schweren Krankheiten lebten, durch Art. 3 Abs. 3 GG zu Recht besonders geschützt werden und sich durch eine Zulassung der PID diskriminiert und möglicherweise in der Ausweitung dieses Denkmusters bedroht fühlten. "Sobald der Mensch nicht mehr als Individuum mit allen Rechten angesehen wird, sondern sein Lebensrecht von Zweckerfüllung und Vorbedingungen abhängig gemacht wird, gehen wir einen gefährlichen und unaufhaltbaren Weg, der im Ausland bereits festzustellen ist", warnte Kaminski. So würden dort nicht nur die "Krankheitskataloge" stetig erweitert, sondern die PID längst auch zur Geschlechtswahl genutzt.

FDP-Abgeordneter für Volksbefragung zur PID

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, hat unterdessen laut einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" eine Volksbefragung über ein Verbot oder eine Zulassung der PID vorgeschlagen. Das Ergebnis wäre zwar rechtlich nicht bindend, würde seiner Ansicht nach aber "ein wichtiger Wegweiser für das Parlament" sein, das bei der PID tief gespalten sei. Er vertritt die Auffassung, die Bürger sollten in einer Gewissens- und Grundsatzfrage wie der Präimplantationsdiagnostik mitbestimmen dürfen. Auch für Entscheidungen in anderen bioethischen Fragen, wie etwa der Neuregelung der Organspende, sei dieses Instrument geeignet, betonte der Liberale dem Bericht zufolge.
 

Ergänzung vom 09.07.11: Deutscher Bundestag mehrheitlich für Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 07.07.11 in dritter Lesung eine faktisch weitgehende Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Bei den namentlichen Abstimmungen wurde der sogenannte Fraktionszwang aufgehoben, d. h. die Abgeordneten waren nur ihrem Gewissen verpflichtet. Mit dem Beschluss neigt sich nun eine jahrelange erbitterte Debatte dem Ende zu. Die Entscheidung war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil Anfang Juli 2010 entschieden hat, dass die PID, die bislang aufgrund des Embryonenschutzgesetzes von 1991 als verboten galt, nach der heutigen Rechtslage in bestimmten Fällen nicht strafbar sei.

Mehr dazu im Themenspecial zur Bundestagsentscheidung zur Präimplantationsdiagnsotik am 07.07.11.
 

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