Logo InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland

Kritische-Bioethik.de

Infoportal zu allen Themen der Bioethik

Einführung
Über uns
Kontakt
Impressum
Datenschutz
Sitemap
Start
» Neues
Presseschau
Aktionen
Dokumente
Literatur
Adressen
Links

News

News vom 07.07.12, ergänzt am 13.07.12: Debatte um neuen Bluttest auf Down-Syndrom: Rechtsgutachten sieht Test als illegal an

Der vom Konstanzer Unternehmen "LifeCodexx" für Juli angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom namens "PraenaTest" ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Dies geht aus einem am 5. Juli veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn hervor, das im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen erstellt wurde. Im Gendiagnostikgesetz sind für derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen unter anderem mögliche strafrechtliche Folgen vorgesehen.

Beim "PraenaTest" handle es sich darüber hinaus um ein "nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt", da es die Sicherheit und Gesundheit der Ungeborenen gezielt gefährdet, wie das Gutachten verdeutlicht. Die zuständigen Landesbehörden sind nach dem Gesetz über Medizinprodukte ermächtigt, zu verhindern, dass der Test in Verkehr gebracht wird. Mit dem Test, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit 230.000 Euro gefördert wurde, soll nach Angaben von "LifeCodexx" mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein Down-Syndrom beim Kind vorgeburtlich aus mütterlichem Blut nachgewiesen werden können. Die finanzielle Förderung des Tests sorgte im September letzten Jahres bereits für scharfen Protest. Der Test soll ca. 1200 Euro kosten, die aber von den Krankenkassen nicht übernommen werden.

"Der Test dient weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken. Nach dem Gendiagnostikgesetz müssen aber gerade diese Zwecke für eine zulässige vorgeburtliche Untersuchung vorliegen. Down-Syndrom ist aber weder therapierbar, noch heilbar. Es geht beim Bluttest fast ausschließlich um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Er diskriminiert damit Menschen mit Down-Syndrom in der schlimmsten Form, nämlich in ihrem Recht auf Leben. Bereits heute wird in über 90 Prozent aller Fälle abgetrieben, wenn ein Down-Syndrom beim Kind diagnostiziert wird. Mit dem neuen vermeintlich "einfacheren" Test steht zu befürchten, dass die Rasterfahndung nach Menschen mit Down-Syndrom noch verstärkt wird", betonte Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen anlässlich der Bundespressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens.

Müttern werde mit dem neuen Test eine risikoärmere Methode zur vorgeburtlichen Diagnostik vorgegaukelt. Noch nicht einmal der Berufsverband niedergelassener Pränataldiagnostiker gehe aber davon aus, dass invasive Methoden mit dem Bluttest überflüssig werden, so der Behindertenbeauftragte. "Gleichzeitig steigt der Druck auf Frauen, den angeblich risikoärmeren Test durchführen zu lassen und bereits bei auffälligem Befund abzutreiben. Frauen, die ein Kind mit Down-Syndrom austragen, werden sich zukünftig noch mehr rechtfertigen müssen", befürchtet Hüppe.

Unternehmen sieht keine Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen

Unterdessen hat das Unternehmen Lifecodexx auf seiner Webseite in einem Pop-up-Fenster am 5. Juli eine kurze Stellungnahme zur Gutachterlichen Stellungnahme veröffentlicht. Darin heißt es: "Wir können zu dessen Einzelheiten in der Kürze der Zeit nicht ausführlich Stellung nehmen, weisen jedoch auf folgende wichtige Fakten hin: Der PraenaTest® ist eine risikolose Ergänzung bestehender nicht-invasiver vorgeburtlicher Untersuchungsmethoden. Aufgrund seiner Risikofreiheit kann er 600 bis 700 Kindern jährlich in Deutschland das Leben retten, die derzeit an Komplikationen beim invasiven Eingriff sterben". Die Entwicklung und Anwendung des Tests erfolge "innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens für pränatale Untersuchungsverfahren". Für den Test sei "das nach den medizinprodukterechtlichen Vorgaben erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren unter der Mitwirkung einer unabhängigen benannten Stelle erfolgreich abgeschlossen worden. Er ist damit als Medizinprodukt CE-zertifiziert und als In-Vitro-Diagnostikum verkehrsfähig", so das Unternehmen weiter.

Bei der Anwendung des Tests würden "alle nach dem Gendiagnostikgesetz einzuhaltenden Bestimmungen beachtet". Seine Durchführung obliege "den selben rigiden Vorgaben, die auch für andere pränataldiagnostische Verfahren gelten". Strafrechtliche Folgen bei der Durchführung des Tests seien "nach unserer Auffassung ebenso wenig gegeben wie dies bei der ordnungsgemäßen Durchführung von anderen pränataldiagnostischen Untersuchungen der Fall ist." Abschließend erklärt das Unternehmen: "Gleichwohl nehmen wir die im veröffentlichten Gutachten zum Ausdruck gebrachten Bedenken zur Kenntnis und werden uns nach entsprechender Prüfung aller Details dazu im Einzelnen äußern."

Weiterführende Informationen:

Reaktionen auf Rechtsgutachten zum Bluttest auf Down-Syndrom: Ruf nach einem Verbot

In den Medien, bei Lebensrechtsverbänden und von Seiten der Politik und Kirchen löste das Rechtsgutachten zum Bluttest auf Down-Syndrom weitgehend Rufe nach einem Verbot des Tests aus.

Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. med. Peter Liese (CDU) forderte in einer Presseaussendung die Bundesregierung und die zuständigen Landesbehörden auf, die aufgeworfen rechtlichen Bedenken von Herrn Professor Gärditz "sorgfältig zu prüfen".

Mindeststandards für DNA-Tests auf europäischer Ebene erforderlich

Aus Lieses Sicht bringt das neue Produkt für vorgeburtliche Diagnostik mehr "Fluch als Segen" mit sich. "Zwar ist es grundsätzlich ein Vorteil, wenn im Rahmen einer vorgeburtlichen Untersuchung keine invasive Diagnostik mehr angewandt werden muss, aber es besteht die dramatische Gefahr einer unkritischen Anwendung und damit einer massiven Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen", so der Arzt und EU-Parlamentarier.

Der Europaabgeordnete forderte darüber hinaus eine Festsetzung von Mindeststandards auf europäischer Ebene. "In Deutschland haben wir für vorgeburtliche Diagnostik immerhin das Prinzip der genetischen Beratung festgeschrieben. In vielen anderen europäischen Ländern ist dies nicht der Fall. Da die DNA-Diagnostik in den nächsten Jahren immer einfacher werden wird und es eventuell ausreicht, einen Bluttropfen auf Löschpapier über die Grenze zu verschicken, brauchen wir hier dringend europäische Mindeststandards", so Liese abschließend.

Bundesvereinigung Lebenshilfe warnt: Der neue Test ist erst der Anfang

Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung übte Kritik und warnte vor den Folgen des Tests. "Unabhängig von der rechtlichen Bewertung hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe den so genannten Präna-Test für hochproblematisch. Wir fordern seit langem eine ethische Debatte über neue pränatale Testverfahren und mehr Aufklärung über Trisomie 21", erklärte Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe in einer Pressemitteilung. Aus diesem Grund hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe bereits in diesem März anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages gemeinsam mit anderen Fachverbänden eine Erklärung dazu herausgegeben.

"Der jetzt auf den Markt kommende Test wird erst der Anfang sein. Zukünftig wird eine Vielzahl genetisch bedingter Erkrankungen und Behinderungen diagnostizierbar sein", so Antretter weiter. Der Präna-Test stelle das Lebensrecht von Menschen mit Down-Syndrom in Frage. Schon heute müssten sich Eltern mitunter rechtfertigen, warum sie ‚so ein Kind' bekommen hätten. Dies stehe im Gegensatz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihren Zielen einer inklusiven Gesellschaft. Der bisher eher internen ethischen Diskussion der Fachverbände müsse eine breite gesellschaftliche Debatte und fundierte Aufklärung werdender Eltern, der Ärzte und Wissenschaftler folgen.

Ergänzend wies die Lebesnhilfe darauf hin, dass das Ethik-Forum des Institut Mensch Ethik Wissenschaft (IMEW), dem u. a. die Bundesvereinigung Lebenshilfe, die Caritas, die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) und andere Verbände angehören, zur Problematik der Pränataldiagnostik eine gemeinsame Stellungnahme herausgebracht hat (siehe unten).

Bundesverband Lebensrecht: Die Perfektion der vorgeburtlichen Selektion von Menschen mit Down Syndrom muss gestoppt werden

Von Seiten der Lebensrechtsorganisationen forderte der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, ein rasches Verbot des umstrittenen Bluttests. Die "Perfektion der vorgeburtlichen Selektion von Menschen mit Down Syndrom" müsse gestoppt werden. "Die geplante Einführung des Praena-Tests der Firma LifeCodexx verstößt gleich gegen mehrere Gesetze und ist mit allen gesetzlichen Mitteln zu verhindern. Die Zulassung wäre ein weiterer Schritt zur Vernichtung der Menschenwürde und würde der lebensrechtsverachtenden Selektion Tür und Tor öffnen", so Lohmann in einer Presseaussendung vom 6. Juli. Nun seien die Landesbehörden am Zug, die für diesen Monat geplante Markteinführung im letzten Moment noch zu verhindern.

Der BVL-Vorsitzende erinnerte daran, dass "der Staat nach Maßgabe des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verpflichtet ist, durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern, dass behinderte Menschen vorgeburtlich routinemäßig ausgesondert werden". Lohmann fügte hinzu, dass diese Schutzpflicht ebenso für alle nichtbehinderten Menschen gelten müsse, die aufgrund der gelten Rechtslage nach einem "Beratungsgespräch" durch eine staatlich gebilligte "Entscheidungslösung" hunderttausendfach jedes Jahr "ausgesondert und an ihrem Weiterleben gehindert werden".

Von kirchlicher Seite bezeichnete der Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrechts-Gruppen (TCLG) und Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, es gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea als "Katastrophe", dass der Test mit Mitteln aus dem Bundesforschungsministerium entwickelt worden sei. Steeb befürchtet, der Test werde zu einer "vorgeburtlichen Rasterfahndung" nach behinderten Kindern führen. Deren Tötung im Mutterleib nannte er ein "schweres Menschenrechtsvergehen".

Weihbischof Dr. Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, erklärte in einer Presseaussendung: "Es besteht die reale Gefahr, dass der Test zu einem Turboeffekt bei der Verwerfung von Embryonen führt." Er teilt die Sicht der Behindertenverbände.

Von ärztlicher Seite begrüßte der Verein "Ärzte für das Leben" das Rechtsgutachten. "Die Bedeutung dieses Gutachtens für die Rechte von Menschen mit Behinderung kann nicht überschätzt werden" sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins, "denn dieser Test dient keinen medizinischen Zielen, sondern ist vom Wesen her auf das Aussortieren von Menschen mit Down-Syndrom gerichtet. Bei Zulassung dieses Tests ist eine Weitung der Indikation auf andere Chromosomstörungen bereits geplant, während eine schrittweise Erweiterung etwa auf Einzelgendefekte wie Mukoviszidose oder Muskeldystrophie-Duchenne in wenigen Jahren sehr wahrscheinlich ist." In diesem Zusammenhang erscheine es zudem dringlich, aufgrund dieses Rechtsgutachtens auch die Rechtmäßigkeit anderer Arten vorgeburtlicher Diagnostik, etwa des sogenannten "Triple-Tests" auf Down Syndrom oder der Amniocentese und der Chorionzottenbiopsie zu prüfen.

Bundesärztekammer und Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sehen keine Gefahr im Testverfahren

Anders sieht dies die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery erklärte gegenüber der "Rheinischen Post" vom 5. Juli: "Unsere Gesellschaft hat sich für Pränatal-Diagnostik entschieden. Das Rad lässt sich nicht mehr zurückdrehen." Daher sei es besser, diesen Bluttest anzuwenden, als eine mit Risiken behaftete Fruchtwasseruntersuchung vorzunehmen, so Montgomery.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe DGGG erklärte in einer Stellungnahme vom 11. Juni zur nicht-invasiven genetischen Pränataldiagnostik, die neuen Methoden "bedeuten keinen ethischen Dammbruch". Die DGGG erinnerte daran, dass eine Untersuchung auf die genetischen Eigenschaften des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft seit über 40 Jahren möglich sei. Die Möglichkeit jedoch, in Zukunft bereits früh in der Schwangerschaft das gesamte Genom des Feten zu entschlüsseln (siehe unten den Tagesspiegel-Artikel), stelle Medizin und Gesellschaft "vor neue ethische Herausforderungen".

Mit Blick auf das aktuelle Testverfahren, das eine Untersuchung auf eine Trisomie 21 und auf das Geschlecht des Kindes ohne Punktion durch die Bauchdecke ermöglicht, erläuterte die DGG, dass "das Verfahren bei erhöhtem Risiko als spezifische differenzierende Methode eingesetzt werden soll. Die Schwangerschaft sollte mindestens 12 Wochen alt sein; der Arzt bzw. die Ärztin, die die Schwangere aufklärt und berät, muss eine Qualifikation gemäß Gendiagnostikgesetz und entsprechend den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission nachweisen. Deshalb wird mit der Einführung des Tests kein ethisches Neuland betreten, es ist kein Dammbruch und oder eine sprunghafte Zunahme von Schwangerschaftskonflikten zu befürchten; vielmehr eine Reduktion invasiver diagnostischer Eingriffe", so die DGGG.

Ergänzung 13.07.12: Zuständige Landesbehörde sieht keine rechtliche Verbotsmöglichkeit

In der Debatte um die rechtliche Zulässigkeit der Einführung des neuen Bluttests zur Erkennung des Down-Syndroms bei Ungeborenen sieht das zuständige Sozialministerium in Baden Württemberg keinen Anlass, den Start des Tests zu verhindern. Dies ergab eine Nachfrage des Nachrichtenmagazins "Spiegel Online" am 10.07.12. Die Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Katrin Altpeter (SPD) sieht demnach weder nach dem Gendiagnostikgesetz noch nach dem Medizinproduktegesetz eine rechtliche Möglichkeit, den Bluttest zu untersagen.

Weiterführende Informationen:

Presseschau zur Debatte um pränatalen Bluttest für Down-Syndrom

11. Juli 2012

Kein Verbot für Down-Syndrom-Test
Nach derzeitigem Stand der Dinge dürfen sich Schwangere in Deutschland bald dem umstrittenen Bluttest auf Down-Syndrom unterziehen.
FRANKFURTER RUNDSCHAU 11.07.12

Down-Syndrom: Voraussichtlich kein Verbot für umstrittenen "PraenaTest"
Ein Verbot des umstrittenen vorgeburtlichen Bluttests auf das Down-Syndrom wird es nach derzeitigem Stand nicht geben. Das Land Baden-Württemberg, Sitz des Herstellers und damit zuständig, wird den Test nicht verbieten.
WELT Online 11.07.12

Harte Kritik an vorgeburtlichen Tests
Noch werden Eltern nicht gezwungen, vorgeburtliche Tests durchzuführen, ob ihr Kind eine genetische Anomalie aufweist, doch mit einem flächendeckenden Verzicht auf dieses „unmoralische Angebot“ ist realistischer Weise kaum zu rechnen.
KATH.NET 11.07.12

Trisomie 21: Der Bluttest und die Ethik
Weniger Risiko für Schwangere, sagen die einen. Raster-Fahndung bei Ungeborenen, sagen die anderen:
Ärzte Zeitung, 11.07.12

"Dann rückt der Schwangerschaftsabbruch als Option statistisch näher"
Ethiker und Moraltheologe über den neuen Test auf Trisomie 21
Dietmar Mieth im Gespräch mit Andreas Main
DEUTSCHLANDFUNK 11.07.12

10. Juli 2012

Bluttest darf auf den Markt
Genom-Check bei Embryonen
Schwangere sollen künftig per Bluttest feststellen können, ob ihr Kind ein Down-Syndrom hat, das Risiko einer Fehlgeburt durch eine Fruchtwasseruntersuchung entfällt. Behindertenbeauftragte fürchten Diskriminierung.
SPIEGEL Online 10.07.12

Untersuchung auf Down-Syndrom: Umstrittener Bluttest wird wahrscheinlich erlaubt
STERN.DE 10.07.12

Ethikratmitglied kritisiert Bluttest auf Down-Syndrom
Gegen Bluttests zur Erkennung des Down-Syndroms hat sich Ethikratmitglied Eckhard Nagel ausgesprochen.
AERZTEBLATT.DE 10.07.12

09. Juli 2012

Neuer Bluttest auf Down-Syndrom: Ärzte für das Leben e.V. sehen sich im aktuellen Gutachten zur Rechtmäßigkeit des vorgeburtlichen Tests bestätigt
Dieser Test zielt allein auf die Selektion behinderter Menschen und ist illegal
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 09.07.12

08. Juli 2012

Bluttest auf Down-Syndrom: Schwangerschaft auf Probe ist längst Realität
Eine Außenansicht von Peter Dabrock
SUEDDEUTSCHE.DE 08.07.12

"Bluttest auf Down-Syndrom ist Kampfansage an behinderte Menschen"
Erzbischof Schick: ‚Keine Rasterfahndung nach unwertem Leben zulassen‘
KATH.NET 08.07.12

Tim wurde abgetrieben. In dieser Woche feiert er seinen 15. Geburtstag
BILD.DE 08.07.12

07. Juli 2012

Sollte dieser Test zugelassen werden, droht ein neuer Genozid
Bluttest auf das Down-Syndrom (Trisomie 21) für Schwangere: Christliche Organisationen schlagen Alarm und befürchten vermehrte Abtreibungen
KATH.NET 07.07.12

06. Juli 2012

Gutachten zum Bluttest auf Down-Syndrom stößt auf geteiltes Echo
Bonn – Die Debatte um die Zulassung des neuen vorgeburtlichen Tests zur Früherkennung des Down-Syndroms geht weiter.
AERZTEBLATT.DE 06.07.12

Trisomie 21: Ein Test für die Gesellschaft
Von Katja Tichomirowa
Der neue Trisomie-21-Test könnte dazu führen, dass weniger Menschen mit Down-Syndrom zur Welt kommen. Behindertenverbände halten es für unzulässig. Doch ein Verbot ließe sich leicht umgehen.
FRANKFURTER RUNDSCHAU 06.07.12

Trisomie 21: "Die Akzeptanz ist gut"
Von Friederike Tinnappel
Ihr Sohn Rainer ist inzwischen 46 Jahre alt. Die Eltern, ein Frankfurter Elternpaar, erzählen von schweren Zeiten – aber auch davon, dass das Verständnis für Menschen mit Down-Syndrom gewachsen ist.
FRANKFURTER RUNDSCHAU 06.07.12

Fatales Gutachten
Von Karl-Heinz Karisch
Mit einem Gentest kann das Down-Syndrom leicht festgestellt werden. Der Bluttest ist nicht illegal, wie Jura-Professor Klaus F. Gärditz meint. Sein Gefälligkeitsgutachten verweist die Diskussion über die Zukunft der vorgeburtlichen Diagnostik stattdessen ins Absurde.
FRANKFURTER RUNDSCHAU 06.07.12

Weihbischof Losinger warnt vor selektiven Folgen des neuen Bluttests für Schwangere
„Gefahr eines Turboeffekts in der genetischen Diagnostik“
Weihbischof DDr. Anton Losinger (Augsburg), Mitglied im Deutschen Ethikrat, hat vor den selektiven Folgen des neuen Trisomie-Tests der Biotech-Firma LifeCodexx gewarnt.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Bischofskonferenz 06.07.12

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, fordert ein rasches Verbot des umstrittenen Bluttests Praena
Die Perfektion der vorgeburtlichen Selektion von Menschen mit Down Syndrom muss gestoppt werden.
PRESSEMITTEILUNG Bundesverband Lebensrecht (BVL) 06.07.12

05. Juli 2012

Geteilte Meinungen zu neuem Trisomie-21-Bluttest
STERN.DE 05.07.12

Empörung über neuen Baby-Test
Genom-Check bei Embryos
Von Nicola Kuhrt
SPIEGEL Online 05.07.12

Rechtsgutachten hält neuen Bluttest auf das Down-Syndrom für illegal
AERZTEBLATT.DE 05.07.12

Genom-Check bei Embryos: Empörung über neuen Baby-Test
Von Nicola Kuhrt
Gerade erst entzifferten Forscher das Genom eines ungeborenen Kindes nur aus dem Blut der Mutter und dem Speichel des Vaters - da legt ein weiteres Team nach: Sein Test benötigt nur noch das Blut der Mutter.
SPIEGEL Online 05.07.12

Woopen: Pränataldiagnostik verändert das Eltern-Kind-Verhältnis
Ethikrat-Vorsitzende hält pränatale Bluttests für bedenklich
Christiane Woopen im Gespräch mit Christoph Schmitz
DEUTSCHLANDFUNK 05.07.12

Neuer Bluttest auf Down-Syndrom "Praena-Test" illegal - Rechtsgutachten veröffentlicht
Der vom Konstanzer Unternehmen "LifeCodexx" für Juli angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom „PraenaTest“ ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz.
PRESSEMITTEILUNG Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen 05.07.12

Präna-Test auf Down-Syndrom soll in wenigen Tagen auf den Markt kommen
Gutachter hält Bluttest für rechtlich unzulässig - Lebenshilfe fordert endlich breite ethische Debatte
PRESSEMITTEILUNG Bundesvereinigung Lebenshilfe 05.07.12

Montgomery: Bluttest auf Down-Syndrom risikoärmer als Fruchtwasseruntersuchung
MITTEILUNG Bundesärztekammer 05.07.12

Neuer Test für vorgeburtliche Untersuchung (“PraenaTest“) mehr Fluch als Segen
Bundesregierung muss rechtliche Einwände sorgfältig prüfen / Mindeststandards für DNA-Tests auf europäischer Ebene dringend erforderlich
PRESSEMITTEILUNG Dr. Peter Liese, MdEP EVP-ED, 05.07.12

Vorgeburtliche Gentests erhöhen den Druck auf Eltern von Kindern mit Behinderung
Inklusive Gesellschaft nimmt jeden Menschen so auf, wie er ist
PRESSEMITTEILUNG CDU/CSU-Fraktion 05.07.12

Bluttest fördert pränatale Selektion
Aussortieren von Leben verstößt gegen Menschenwürde
PRESSEMITTEILUNG CDU/CSU-Fraktion 05.07.12

Der neue Bluttest zur nicht-invasiven Pränataldiagnose von Feten mit Down-Syndrom ist rechtswidrig: Ein Stoppschild für die „Eugenik von unten“
PRESSEMITTEILUNG Christdemoktaten für das Leben (CDL) 05.07.12

Down-Syndrom Test führt zu Turboeffekt bei Verwerfung von Embryonen
Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger hat im Münchner Kirchenradio vor den Folgen des Trisomie-Tests der Biotech-Firma LifeCodexx gewarnt. Der Bluttest werde einen Turboeffekt in der pränatalen Diagnostik auslösen, so Losinger.
MÜNCHNER KIRCHENRADIO 05.07.12

Erbgut von Ungeborenen entziffert
Der Test kommt ohne DNS des Vaters aus
TAGESSPIEGEL 05.07.12

"Ethisch nicht vertretbar"
Down-Syndrom-Bluttest in der Kritik
DOMRADIO 04.07.12

Nach oben