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Dossier zum Gendiagnostik-Gesetz - Teil 2

Neues vom 31.08.08: Bundeskabinett beschließt Gendiagnostik-Gesetzentwurf - Lückenhafte Regelungen

Das Bundeskabinett hat am 27.08.08 den Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz beschlossen. Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Presseaussendung am selben Tag mit.

Ziele des Gendiagnostik-Gesetzentwurf

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern. Gleichzeitig sollen die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt werden. Mit dem Gesetz sollen Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis verbindlich geregelt werden. Der Gesetzentwurf ist auf der Grundlage der vom Kabinett am 16.04.08 beschlossenen Eckpunkte erarbeitet worden und umfasst die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen. Hierfür wurden mehr oder weniger strenge spezifische Regelungen getroffen. Zu den Grundprinzipien des Entwurfes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehört sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen, d.h. das Recht auf Wissen, als auch das Recht, diese nicht zu kennen, d.h. das Recht auf Nichtwissen. Genetische Untersuchungen dürfen laut dem Entwurf nur durchgeführt werden, wenn die betroffene Person in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt hat. Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen müssen einen gesundheitlichen Nutzen für die untersuchte Person haben, aber können ausnahmsweise auch unter strengen Voraussetzungen unter dem Gesichtspunkt des Nutzens für einen Familienangehörigen zugelassen werden.

Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken dürfen nur von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden. Die genetische Beratung gehört dabei zu den zentralen Elementen des Entwurfes. Bei einer genetischen Untersuchung, die der Abklärung bereits bestehender Erkrankungen dient, soll der untersuchten Person eine Beratung angeboten werden. Einen besonderen Stellenwert habe laut BMG die Beratung bei denjenigen Untersuchungen, die eine Vorhersage erlauben - entweder für die Gesundheit der betroffenen Person selber oder in Bezug auf die Gesundheit eines ungeborenen Kindes. Deswegen ist hier in beiden Fällen die genetische Beratung vor und nach der Untersuchung verpflichtend. Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf medizinische Zwecke beschränkt, also auf die Feststellung genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung sind nur dann zulässig, wenn die Personen, von denen eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt haben. Die Vornahme oder Veranlassung einer "heimlichen" Abstammungsuntersuchung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Im Arbeitsrecht sind genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers grundsätzlich verboten. Auch darf der Arbeitgeber die Ergebnisse einer im anderen Zusammenhang vorgenommenen genetischen Untersuchung nicht erfragen, entgegennehmen oder verwenden. Beim Arbeitsschutz sollen genetische Untersuchungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nicht bzw. nur unter eng gefassten Voraussetzungen zugelassen werden. Auch Versicherungsunternehmen dürfen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages grundsätzlich weder die Durchführung einer genetischen Untersuchung noch Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen verlangen. Zur Vermeidung von Missbrauch ist vorgesehen, dass die Ergebnisse bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen vorgelegt werden müssen, wenn eine Versicherung mit einer Versicherungssumme ab 300.000 Euro abgeschlossen werden soll.

Eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Gendiagnostik-Kommission soll Richtlinien zum allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik, insbesondere zur Beurteilung genetischer Eigenschaften, zur Qualifikation von Personen zur genetischen Beratung, zu den Inhalten der Aufklärung und der genetischen Beratung, zur Durchführung von genetischen Analysen sowie an genetische Reihenuntersuchungen erstellen. Der Kommission werden zwei Patientenvertreter angehören.

Kritik am beschlossenen Gendiagnostik-Gesetzentwurf

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte die Regelung bezüglich Gentests und Versicherungen und forderte ein striktes Verbot für Versicherungsunternehmen, auf die genetischen Daten von Kunden zuzugreifen.

Die Bundesärztekammer begrüßte, dass mit dem geplanten Gendiagnostikgesetz ein verbindlicher Rechtsrahmen für die Anwendung genetischer Untersuchungen geschaffen wird. Sie hält aber Nachbesserungen für notwendig. Der Kabinettsentwurf gehe nicht weit genug, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung am 28.08.08. "Problematisch ist aus Sicht der Ärzteschaft, dass die Reichweite des Gesetzes auf die genetische Diagnostik beschränkt bleibt", erklärte Hoppe. "Wir wünschen uns eine Ausweitung auch auf die virologische Diagnostik - etwa bei HIV- oder Hepatitis-Infektionen." Auch hier müsse ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, denn auch hier stelle der prognostische Charakter für den Patienten "eine enorme psychische Herausforderung" dar.

Am 28.07.08 hatte die Bundesärztekammer bereits eine umfassende Stellungnahme zum seit 30 Juni offiziell vorliegenden neuen Referentenentwurf abgeben. Darin begrüßt die Bundesärztekammer, dass mit dem geplanten Gendiagnostikgesetz ein verbindlicher Rechtsrahmen für die Anwendung genetischer Untersuchungen geschaffen wird. "Wichtig ist vor allem die genetische Beratung vor und nach den Tests durch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass in dem Referentenentwurf für ein Gendiagnostikgesetz ein Arztvorbehalt bei prädiktiven genetischen Untersuchungen festgeschrieben wird", sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe laut einer Pressemitteilung vom 31.07.08. Das Gesetz stelle klar, dass niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert werden dürfe. Deshalb sei es richtig, genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers oder eines Versicherungsunternehmens grundsätzlich zu verbieten.

Weitere wichtige Forderungen der Ärzteschaft wie die Verankerung eines Rechts auf Nichtwissen und die Freiwilligkeit der Teilnahme an genetischen Untersuchungen seien in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt worden. Problematisch sei aus der Sicht der Ärzteschaft allerdings, dass die Reichweite des Gesetzes auf die Methode der genetischen Diagnostik beschränkt bleibt. So seien im vorliegenden Entwurf nicht-genetische Tests vom Regelungsbereich des Gesetzes ausgenommen, obwohl beispielsweise die virologische Diagnostik einer HIV- oder Hepatitis-Infektion durchaus prognostischen Charakter habe. Auch die Familienanamnese und Untersuchungsergebnisse bildgebender Verfahren sowie biochemischer und elektrophysiologischer Methoden haben häufig einen prädiktiven Gehalt und seien von vergleichbarer Tragweite für die betroffenen Patienten wie gendiagnostisch erhobene Befunde. "Wir sehen in der Begrenzung auf die genetische Diagnostik eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung anderer Untersuchungsmethoden. Hier bedarf das Gesetz einer Ergänzung", forderte Hoppe.

Auf Unverständnis und Kritik stoßen in der Ärzteschaft auch die weit in das ärztliche Berufsrecht reichenden Regelungen zur Qualitätssicherung, zur Prüfung der Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten im Hinblick auf Weiterbildung und Fortbildung sowie zur Feststellung des allgemein anerkannten Standes von Wissenschaft und Technik. Besorgniserregend sei insbesondere, dass einige Aufgabenzuordnungen der geplanten Gendiagnostik-Kommission des Robert-Koch-Instituts nicht nur weit in den ärztlichen Verantwortungsbereich hineinreichen, sondern auch die gemäß Art. 74 Nr. 19 Grundgesetz den Ländern übertragene Kompetenz für Regelungen zur ärztlichen Berufsausübung betreffen.

Ebenfalls mit Sorge betrachtet die Ärzteschaft, dass das Gendiagnostikgesetz im Hinblick auf die vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen nur einen begrenzten Bereich regelt, während für die nicht-genetischen vorgeburtlichen Untersuchungen weiterhin keine gesetzlichen Regelungen vorgesehen sind. Da gerade die nicht-genetischen vorgeburtlichen Untersuchungen, insbesondere im späten Stadium einer Schwangerschaft, zu erheblichen Konfliktsituationen und einem entsprechend großen Bedarf für eine ausführliche Aufklärung und Beratung einer Schwangeren führen können, sei nach Ansicht der Ärzteschaft eine konsequente Regelung der Gesamtproblematik daher dringend geboten. Insofern unterstützt die Bundesärztekammer den von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angekündigten Gesetzentwurf zur Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.

Auch die "Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V." begrüßte in ihrer Stellungnahme vom 25.07.08 den Referentenentwurf weitgehend (siehe unten). Sie hält es jedoch u. a. ebenfalls für erforderlich, innerhalb eines Gendiagnostikgesetzes die Pränataldiagnostik (PND) als besondere Form prädiktiver Diagnostik zu erfassen, "insbesondere deshalb, weil sie in Deutschland die zur Zeit häufigste Form der Gendiagnostik überhaupt ist", so die Begründung. Es bedürfe daher an dieser Stelle rechtlicher Regelungen über Grundlagen und Schranken der PND, um den unreflektierten Einsatz dieser Untersuchungsmethode zugunsten von Regelungen zu verändern, die sich an Entscheidungen orientieren, die am Einzelfall ausgerichtet sind und nach angemessener Aufklärung und Beratung erfolgen. Problematisch seien auch genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen.
 

Dokumente zur Debatte über ein Gendiagnostik-Gesetz

Überblick über die weiteren / vergangenen Debatten zum Gendiagnostikgesetz

Pressespiegel zur Debatte über das Gendiagnostik-Gesetz Juli - September 2008

Hier finden Sie einen Pressespiegel mit ausgewählten Artikeln zur vorangegangenen Debatte zum Gendiagnostikgesetz.

Peter Liese: Jürgen Rüttgers hat ein echtes Problem angesprochen, Abtreibung wegen spätmanifestierender Erkrankungen durchaus möglich
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-ED), Dr. med. Peter Liese, hat NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gegen Kritik aus der SPD in Schutz genommen.
PRESSEMITTEILUNG Dr. Peter Liese, MdEP, EVP-ED 25.09.08

Peter Liese: „Rüttgers Kritik am Gendiagnostikgesetz ist nicht absurd“
Brüssel – Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der christlich-konservativen Fraktion im Europäischen Parlament, Peter Liese, hat NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gegen Kritik aus der SPD in Schutz genommen.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 25.09.08

Rüttgers fordert Verbot von Gentests zu Krankheitsrisiken
Frankfurt/Main – Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident, Jürgen Rüttgers (CDU), hat ein Verbot von Gentests über mögliche Krankheitsrisiken verlangt.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 15.09.08

"Rüttgers hat recht"
Von Michael Hesse und Stefan Sommer
Union kündigt Gesetzentwurf zur Neuregelung von Spätabtreibungen an.
KÖLN/BERLIN - Der Beifall der Grünen ist NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) mit kritischen Äußerungen zum Gendiagnostikgesetz sicher.
KÖLNER STATDANZEIGER 12.09.08

'Mehr Rüttgers, weniger Merkel'
ALfA kritisiert Bundesregierung wegen Gendiagnostikgesetz: Der Lebensschutz hat in Angela Merkel bisher keine gute Anwältin gefunden
KATH.NET 12.09.08

ALfA kritisiert Bundesregierung wegen Gendiagnostikgesetz - Kaminski: "Mehr Rüttgers, weniger Merkel"
„In der großen Koalition braucht es zumindest in ethischen Fragen mehr Rüttgers und weniger Merkel.“ Mit diesen Worten kritisierte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, heute in Köln das vom Kabinett Merkel kürzlich verabschiedete Gendiagnostikgesetz.
PRESSEMITTEILUNG Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) 11.09.08

Streit um Gendiagnostik
NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hat sich strikt gegen die geplante Freigabe von Gentests an Embryos mit einer möglichen Abtreibung aus medizinischen Gründen gewandt. Aus Koalitionskreisen wurden die Befürchtungen Rüttgers zurückgewisen.
KÖLNER STADTANZEIGER 10.09.08

Gentests: Auf dem Prüfstand der Genetiker
Schmidtke, Jörg
Gentests werden bereits breit angewendet. Eine systematische Nutzenanalyse erfolgt jedoch erst seit Kurzem. Die noch für diese Legislaturperiode geplante Erarbeitung eines Gendiagnostikgesetzes sollte dazu benutzt werden, um in Deutschland auch Indikationskriterien für Gentests festzulegen.
Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(36) 05.09.08

Hoppe: Umfangreiche Aufklärung vor Gentest zum Schutz der Kinder
Berlin. Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe hat eine umfangreiche Aufklärung vor Gentests bei Schwangeren gefordert.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.09.08

Kein Gentest für die Lebensversicherung
Von Matthias Kamann
Kabinett beschließt Entwurf zum Gendiagnostikgesetz - Vaterschaft darf nicht heimlich überprüft werden
WELT Online 28.08.08

Gentest-Hürden sollen höher werden
Verbraucherschützer und Ärzte bemängeln Gesetz
NETZEITUNG.DE 28.08.08

Schaar für harte Strafen bei heimlichen Gentests
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 28.08.08

Bundesärztekammer: Gendiagnostikgesetz geht nicht weit genug
Die Bundesärztekammer begrüßt, dass mit dem geplanten Gendiagnostikgesetz ein verbindlicher Rechtsrahmen für die Anwendung genetischer Untersuchungen geschaffen wird. Sie hält aber Nachbesserungen für notwendig.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 28.08.08

Kabinett beschließt Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern. Gleichzeitig sollen die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt werden.
PRESSEMITTEILUNG Bundesminiserium für Gesundheit 27.08.08
Anm.: Dort gibt es auch alle weiteren Infos dazu inkl. Entwurfstext

Für den Einsatz von Gentests gelten künftig enge Grenzen
Berlin – Für den Einsatz von Gentests in Deutschland werden in Zukunft enge Grenzen gelten.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 27.08.08

Kabinettsbeschluss: Strenge Regeln für Gentests
Nach dem neuen Gesetz dürfen Versicherungen und Arbeitgeber sensible Informationen zum Erbgut nur noch in Ausnahmefällen abfragen.
Von Nina von Hardenberg und Guido Bohsem
SUEDDEUTSCHE.DE 27.08.08

Mit dem Wissen um einen Gendefekt leben
Kabinett beschließt neues Gendiagnostik-Gesetz
DOMRADIO 27.08.08

Gendiagnostikgesetz: Gesetzentwurf lückenhaft
BERLIN. Zum Beschluss des Bundeskabinetts zu einem Gesetz über gentechnische Untersuchungen erklären die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel Bahr:
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlt trotz guter Ansätze der Mut.
PRESSEMITTEILUNG Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Daniel Bahr, MdBs FDP 27.08.08

Große Koalition, kleines Gesetz: Vieles soll in der Gendiagnostik ungeregelt bleiben
Beim geplanten Gendiagnostik-Gesetz setzt die große Koalition auf die kleine Lösung: Alle Regelungen zur Verwendung gendiagnostischer Methoden in der Forschung werden im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ausgeklammert. Von Florian Staeck
Ärzte Zeitung, 21.08.2008

Gendiagnostikgesetz: Bundesärztekammer begrüßt Arztvorbehalt
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die geplanten Regelungen im Gendiagnostikgesetz begrüßt.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 31.07.08

Hoppe begrüßt Arztvorbehalt im Gendiagnostikgesetz
Kritik an der Beschränkung auf genetische Untersuchungen im Gesetzentwurf
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 31.07.08

Gendiagnostik: Gesetz voller Lücken
Zweck des Entwurfs ist es, Benachteiligungen aufgrund von gentechnischen Eigenschaften zu verhindern. Dabei lässt es bestimmte Verfahren der Gendiagnostik außen vor.
Nina von Hardenberg
SUEDDEUTSCHE.DE 30.07.08

Vorläufige Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) vom 30. Juni 2008
16 Seiten, 28.07.08

Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Referentenentwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen Gendiagnostikgesetz - GenDG (Stand 30. Juni 2008)
8 Seiten, 24.07.08