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Debatte um Regelung der vertraulichen Geburt und anonymen Kindesabgabe

15.03.13, ergänzt am 22.03.13 und 04.05.13: Geplante Neuregelung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt - Erste Beratung im Bundestag am 21.03.13 - Bundesrat fordert Überarbeitung des Gesetzentwurfs

Ergänzung 11.05.13: Neuregelung in der Endphase: Öffentliche Sachverständigenanhörung und abschließende Bundestagsberatung

Ergänzung 16.05.13: Wegen anhaltendem Beratungsbedarf in den Fraktionen: Bundestags-Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur vertraulichen Geburt verschoben

Ergänzung am 09.06.13: Deutscher Bundestag verabschiedet Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Ergänzung 07.07.13: Bundesrat macht weg frei für vertrauliche Geburt - Inkrafttreten am 01.05.2014

Ergänzung 29.04.14: Gesetz zur vertraulichen Geburt tritt zum 01.05.2014 in Kraft - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig stellt neues Gesetz zur vertraulichen Geburt und Hilfetelefon vor

Das Bundeskabinett hat am 13.03.13 einen von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen. Ziel einer vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie nur möglich zu machen sowie Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden, erklärte das Familienministerium in einer Presseaussendung zum Beschluss. Babyklappen sollen Medienberichten zufolge aber weiter erlaubt bleiben. Der Gesentwurf selbst lag bis dahin online leider noch nicht vor.

"Jeder Mensch mit Herz ist froh über jedes Kind, das durch eine Babyklappe gerettet wird. Wir müssen aber dringend schon viel früher verzweifelten Schwangeren ein Angebot machen, das ihnen und dem Kind wirksam und dauerhaft hilft", sagte Schröder. "Wir möchten werdende Mütter, die aus persönlichen Gründen Angst vor den Standards einer regulären, meldepflichtigen Geburt haben, durch das frühzeitige Angebot qualifizierter psychosozialer Beratung Auswege aus ihrer verzweifelten Lage aufzeigen und sie so rechtzeitig während der Schwangerschaft für eine vertrauliche Geburt gewinnen. Unser Ziel ist es, dass sie ihr Kind trotz ihrer Sorgen in einem Krankenhaus zur Welt bringen - also unter bester medizinischer Betreuung statt heimlich und alleine unter höchst riskanten Umständen", so die Bundesfamilienministerin.

Raus aus der rechtlichen Grauzone

Momentan bewegen sich sowohl Babyklappen als auch anonyme Geburten in einer rechtlichen Grauzone. Deshalb habe sich die Bundesregierung entschlossen, erstmals ein legales Angebot der vertraulichen Geburt zu schaffen und dadurch aus der bestehenden gesetzlichen Grauzone herauszutreten. Es gehe darum, durch eine gesetzliche Regelung, den medizinischen und rechtlichen Schutz von Babys und Müttern zu verbessern und auch anderen Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen.

Zielgruppe sind Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem derzeit nicht erreicht werden. Das Gesetz soll den Müttern für eine genügend lange Dauer die Anonymität der Daten garantieren, damit die Mütter tatsächlich Zutrauen in die Schutzsphäre der vertraulichen Geburt bekommen. Gleichzeitig hätten die betroffenen Kinder ab dem 16. Lebensjahr die Chance, ihre eigene Identität festzustellen. Zudem soll das Beratungs- und Hilfesystem für Schwangere ausgebaut werden.

"Unser Vorschlag sichert der Mutter lange genug die Anonymität ihrer Daten zu, um ihr Leben auch unter schwierigen Umständen neu zu sortieren. Gleichzeitig hätten die betroffenen Kinder schon ab der Geburt jemanden, der sich zuverlässig um sie kümmert, und ab einem gewissen Alter auch die Chance, ihre eigene Identität festzustellen", sagte Schröder.

Der Gesetzentwurf sei deshalb darauf ausgerichtet, "eine echte Alternative zur anonymen Geburt und zu Babyklappen zu schaffen". Die Neuregelungen sollen zum 1. Mai 2014 in Kraft treten, damit die erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung getroffen werden können. Dazu gehören unter anderem die Qualifizierung von Beratungsfachkräften, die elektronische Umstellung beim Geburtenregister und die Einrichtung eines bundeszentralen Notrufs.

Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss

Vertreterinnen der Unionsfraktion begrüßten den Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt. "Mit dem Gesetzentwurf werden wir dem Schutz- und Geheimhaltungsbedürfnis der Frauen, aber auch dem großen psychischen Bedürfnis eines Kindes nach Kenntnis der eigenen Abstammung gerecht. Dies ist für die gesunde Identitätsentwicklung des Kindes von entscheidender Bedeutung", erklärten die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die innenpolitische Berichterstatterin Beatrix Philipp in einer gemeinsamen Presseaussendung. Die Gewissheit, die eigene Identität über einen Zeitraum von 15 Jahren nicht offenlegen zu müssen, werde vielen Schwangeren in ihrer belastenden Situation den Weg in die Beratung erleichtern. "Wir glauben, dass sich Frauen in Not durch ein besseres Beratungs- und Unterstützungsangebot auf eine vertrauliche Geburt einlassen können", so die beiden Abgeordneten.

Die aktuelle Situation der anonymen Kindesabgabe über Babyklappen sei dagegen "nicht zufriedenstellend" kritisierten sie. "Es besteht ein dringender Bedarf an einer gesetzlichen Regelung, die das ungeborene Leben schützt und die medizinische Versorgung von Mutter und Kind bei der Geburt gewährleistet. Wenn die Ergebnisse einer vom Familienministerium in Auftrag gegebenen Evaluierung vorliegen, werden wir über die Zukunft von Babyklappen weiter nachdenken müssen", erklärten Bär und Philipp. Bis dahin seien die Länder in der Pflicht, einheitliche Standards festzulegen, damit kein Missbrauch durch Babyklappen erfolgen kann. Es dürfe nicht wieder dazu kommen, dass Einrichtungen nicht wissen, wo die abgegebenen Kinder geblieben sind, wie dies eine Studie des Deutschen Jugendinstituts 2011 zeigte.

Auch der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßten in einer Pressemitteilung den Gesetzentwurf zur Vertraulichen Geburt. "Für die Entwicklung und Identität eines Kindes ist das Wissen um die eigene Herkunft sehr wichtig", erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. "Wir begrüßen, dass durch das Gesetz sowohl die Notlage der Frau gesehen und ihrem Wunsch nach Vertraulichkeit Rechnung getragen wird als auch dem Recht des Kindes auf Kenntnis der Herkunft entsprochen wird." Mit dem Gesetz werde eine langjährige Forderung der beiden Verbände nach Rechtssicherheit für die Mutter, den behandelnden Arzt und alle anderen Beteiligten erfüllt.

"Frauen, die sich trotz ihrer schwierigen Situation auf eine Beratung eingelassen haben, brauchen eine Begleitung durch eine Beraterin, zu der sie Vertrauen gefasst haben", betonte Anke Klaus, Bundesvorsitzende des SkF. Die Verbände begrüßten es daher, dass die Beratung über eine vertrauliche Geburt auch in der Schwangerschaftsberatungsstelle erfolgen kann, in der bereits durch die Erstberatung eine Vertrauensbeziehung aufgebaut werden konnte. Ein solcher Beratungsprozess ebne häufig den Weg zu weiteren Unterstützungsangeboten und lasse anonyme Geburt und Babyklappe überflüssig werden.
 


Ergänzung 22.03.13: Erste Bundestag-Beratung des Gesetzentwurfs zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Am 21.03.13 hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung über den Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt debattiert.

Mittlerweile liegt der Gesetzentwurf auch als Download vor. Mit dem Regelungswerk will es die Bundesregierung Frauen in Notlagen ermöglichen, ihre Kinder vertraulich zur Welt zu bringen. Zudem sieht das Papier den Ausbau von umfassenden und ergebnisoffenen Beratungen für schwangere Frauen in Notlagen vor, um ihnen doch die Chancen für ein Leben mit ihrem Kind zu ermöglichen. Erst nach diesen Beratungen soll den Frauen die vertrauliche Geburt angeboten werden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Zahl der nach der Geburt ausgesetzten oder getöteten Kinder zu verringern. Die vertrauliche Geburt soll außerdem eine Alternative zu den sogenannten Babyklappen bieten.

Laut einer im Vorwort des Gesetzentwurfs angeführten Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) werden in Deutschland jährlich etwa 20 bis 35 Kinder nach der Geburt ausgesetzt oder getötet, wobei mangels offizieller Zahlen von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden müsse. Zwischen 1999 und 2010 seien nahezu 1.000 Kinder anonym geboren, in eine Babyklappe gelegt oder anderweitig anonym übergeben worden. Zwei Drittel dieser Kinder seien dabei anonym geboren worden, knapp ein Drittel wurde in einer Babyklappe abgelegt und nur wenige Kinder wurden Trägern anonym übergeben. Pro Jahr seien laut DJI-Studie rund 100 Mütter und Kinder betroffen. Die exakte Anzahl sei nicht zu ermitteln, da es keine zentral erfassten Daten hierzu gebe.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Schwangere ihr Kind unter Angabe eines Pseudonyms entbinden können. Ihre richtigen Personaldaten sollen zwar vertraulich aufgenommen aber bis zum 16. Lebensjahr versiegelt aufbewahrt werden. In aller Regel soll das Kind zur Adoption freigegeben werden. Bei Vollendung des 16. Lebensjahres soll das Kind dann erfahren dürfen, wer seine leibliche Mutter ist, sofern diese dagegen keinen Einspruch einlegt. In dem Fall soll ein Familiengericht entscheiden, ob die Identität der Mutter weiterhin vertraulich bleiben soll, weil Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Mutter befürchtet werden müssen. "Je attraktiver und annehmbarer die Hilfen für die Schwangere ausgestaltet sind, umso größer ist die Chance, dass sie eine echte Alternative zu den weiter bestehenden Angeboten anonymer Kindesabgabe und den vorhandenen Babyklappen darstellen, für die das Gesetz eine Evaluierung vorsieht", heißt es in der Einführung zum Gesetzentwurf.

Kontroverse Debatte

In der halbstündigen Debatte kamen Rednerinnen und Redner aller Fraktionen zu Wort und legten ihre Positionen dar. Als erstes warb Familienministerin Kristina Schröder für ihr Papier. Sie betonte laut Plenarprotokoll, dass es zwar "Zielkonflikte gibt und dass man hier Prioritäten setzen musste", aber sie zeigte sich überzeugt, dass die Prioritäten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf richtig gesetzt worden seien "im Sinne schwangerer Frauen, die dringend Hilfe brauchen, und im Sinne der neugeborenen Kinder, die dringend Schutz brauchen".

Caren Marks von der SPD-Fraktion übte dagegen scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf. Ihrer Ansicht nach sei die schwarz-gelbe Koalition und die Ministerin mit dem Entwurf "auf halber Strecke stehen geblieben". Denn einerseits werde damit die vertrauliche Geburt geregelt, was zu begrüßen sei, doch andererseits blieben die anonyme Geburt in Kliniken und das Betreiben von Babyklappen weiterhin ungeregelt. "Das finden wir nicht nur inkonsequent, sondern das ist, wenn es so bleibt, auch nicht akzeptabel", kritisierte Marks unter Beifall der SPD und der Linken. Denn damit werde weiterhin "eine rechtliche Grauzone akzeptiert und gleichzeitig das verfassungsrechtlich garantierte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung unterlaufen". Ihr Fazit: "Die schwarz-gelbe Koalition und die Bundesregierung hätten unseres Erachtens sehr gut daran getan, sich die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates und die Erkenntnisse aus der Studie des Deutschen Jugendinstituts bei der Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfs mehr zu eigen zu machen."

Miriam Gruß von der FDP-Fraktion zeigte sich dagegen sehr froh, dass es nach langen Verhandlungen gelungen sei, als Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Schwangeren ein zusätzliches Angebot macht, ihr Kind sicher im Krankenhaus zur Welt zu bringen und dennoch ihre Anonymität zu wahren, um sich selbst zu schützen. Für die Liberalen sei es wichtig, den "schwierigen Balanceakt zwischen dem Schutzbedürfnis der Mutter und dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft erfolgreich zu bestehen".

Weiterer Beratungsbedarf

Die Abgeordnete Diana Golze von der Linksfraktion warf die Frage in den Raum, warum es fast eine ganze Legislaturperiode gedauert habe, bis ein Gesetzentwurf vorgelegt wurde und "wer da wen blockiert hat", angesichts dessen, dass auch in der vorangegangen Wahlperiode bereits über das Thema diskutiert worden war. In den Beratungen der Fachausschüsse werde sich zeigen, ob der Gesetzentwurf tatsächlich "der große Wurf" ist, den die Bundesfamilienministerin gegenüber der Presse angepriesen habe. Denn bei aller Freude über "eine längst überfällige Initiative der Bundesregierung" müsse man festhalten, dass der Regelungsvorschlag "weit hinter dem zurückbleibt, was sich diese Regierung in ihrem Koalitionsvertrag für diese Amtszeit vorgenommen" habe. Dabei erläuterte sie zahlreiche offene Fragen. Ihr Fazit: Insgesamt gebe es angesichts diverser Stellungnahmen, die verschiedene Probleme aufzeigen, "noch viel zu beraten".

Katja Dörner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Grünen unterstützten die Ziele, die mit dem Gesetzentwurf verfolgt werden, uneingeschränkt. Damit die Ziele erreicht werden, müssten die neuen gesetzlichen Regelungen "einen für die betroffenen Frauen tatsächlich gangbaren Weg gewährleisten". "Ob das mit diesem Gesetzentwurf gelingt, ob also die Interessen der Mütter - Stichwort: Anonymitätsbedürfnis - und die Interessen der Kinder - Stichwort: Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung - in einen guten und tragbaren Ausgleich zueinander gebracht werden, ist in meiner Fraktion tatsächlich umstritten. Da gibt es bei uns unterschiedliche Einschätzungen", so Dörner. Auch dazu, dass die bestehenden Angebote zur anonymen Kindsabgabe und die vorhandenen Babyklappen zunächst bestehen bleiben und evaluiert werden, gebe es in ihrer Fraktion "unterschiedliche Einschätzungen". Sie gehe abschließend davon aus, "dass wir in den nächsten Monaten auf breiter Basis eine Diskussion über den Gesetzentwurf, auch unter Einbeziehung der Expertise der Verbände, organisieren werden."

Letzter Redner war Norbert Geis für die CDU/CSU-Fraktion. Er gab mit Blick auf den Lebensschutz zu bedenken, dass Babyklappen auch Leben retten können. Gleichwohl verschweige seine Fraktion nicht, welche Probleme mit der Babyklappe verbunden sind. Deswegen sei der vorgelegte Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt "von entscheidender Bedeutung". "Es ist ein wichtiger Gesetzentwurf, auch wenn er nicht viele betreffen mag. Er ist wichtig mit Blick auf das gesamte Bewusstsein und auch auf die Kultur unserer Gesellschaft", sagte Geis laut Plenarprotokoll. Die vertrauliche Geburt sei seiner Ansicht nach "ein vernünftiger Mittelweg zwischen dem Bedürfnis der Mutter, anonym zu bleiben, dem Recht der Mutter, ihre Identität nicht preisgeben zu müssen, und dem Recht des Kindes, zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich ab dem 16. Lebensjahr, zu erfahren, woher es kommt und wer seine Eltern sind." "Ich glaube, das ist uns mit diesem Gesetzentwurf gut gelungen. Ich hoffe auf eine gute Beratung. Ich bin sicher, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen."

Nach der Aussprache wurden der Gesetzentwurf und die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom Dezember 2009 zum Problem der anonymen Kindesabgabe an diverse Ausschüsse überwiesen. Wann der Gesetzentwurf abschließend im Plenum beraten wird ist noch unklar.
 


Ergänzung 04.05.13: Bundesrat fordert Überarbeitung des Gesetzenwturfs

Am 03.05.13 bezog der Bundesrat Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Die Bundesländer unterstützen dabei das Anliegen der Bundesregierung, bezweifeln aber, dass mit dem vorgesehenen Verfahren und den damit verbundenen bürokratischen Hürden die in Not geratenen Frauen zu erreichen sind. Dies gelte insbesondere für Frauen, die ihre Schwangerschaft negieren und verdrängen. Der Bundesrat tritt daher dafür ein, den Gesetzentwurf nochmals zu überarbeiten. Zudem hält er es für erforderlich, den betroffenen Frauen als ultima ratio auch die anonyme Geburt zu ermöglichen. Die Übernahme der den Einrichtungen der Geburtshilfe und den zur Leistung von Geburtshilfe berechtigten Personen entstehenden Kosten durch die Länder lehnt der Bundesrat entschieden ab. Im Hinblick auf die bundesweit geringe Fallzahl würde hierdurch ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstehen, so die Begründung der Länderkammer.
 


Ergänzung 11.05.13: Neuregelung in der Endphase: Öffentliche Sachverständigenanhörung und abschließende Bundestagsberatung über Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Am Donnerstag, den 16. Mai wird der Deutsche Bundestag in abschließender Zweiter und Dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beraten. Dies geht aus der Tagesordnung für die nächste Woche hervor. Dort ist das Thema als Top 15 mit einer halben Stunde angesetzt. Mit dem Gesetzentwurf will es die Bundesregierung Frauen in Notlagen ermöglichen, ihre Kinder vertraulich zur Welt zu bringen. Zudem sieht das Papier den Ausbau von umfassenden und ergebnisoffenen Beratungen für schwangere Frauen in Notlagen vor, um ihnen doch die Chancen für ein Leben mit ihrem Kind zu ermöglichen. Die Erste Beratung im Bundestag war bereits am 21. März. Vergangene Woche hatte sich der Bundesrat mit dem Regelungsvorschlag befasst und umfangreiche Änderungen angemahnt.

Vor der abschließenden Beratung im Bundestag gibt es noch eine Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Diese findet am Montag, 13. Mai von 11 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2200, in Berlin statt. Geladen sind insgesamt 11 Expertinnen und Experten. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter familienausschuss(at)bundestag.de unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anzumelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Auf der Webseite des Ausschusses gibt es die Tagesordnung, die aktuelle Sachverständigenliste, die Gesetzentwürfe und weitere Drucksachen sowie die Stellungnahmen dazu.

Weitere Informationen:


Ergänzung 16.05.13: Wegen anhaltendem Beratungsbedarf in den Fraktionen: Bundestags-Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur vertraulichen Geburt verschoben

Die ursprünglich für den 16.05.13 angesetzte abschließende Zweite und Dritte Lesung im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt wurde kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen. Dies geht aus der Webseite des Parlaments hervor. Grund für die Absetzung sind laut einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" vom 15. Mai weiterer Beratungsbedarf bei der Unions- und SPD-Fraktion bei der Frage, in welcher Form die vertrauliche Geburt künftig die Babyklappen und die Angebote zur anonymen Geburt ersetzen soll. Mit dem Gesetzentwurf will es die Bundesregierung Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, ermöglichen, ihre Kinder vertraulich zur Welt zu bringen. So sollen riskante heimliche Geburten und Aussetzungen oder Kindstötungen verhindert werden.

Strittig sei laut dem Zeitungsbericht insbesondere, ob nach Einführung der vertraulichen Geburt die bestehenden Babyklappen sowie die Angebote zur vollständig anonymen Geburt, bei der die Mutter in einer Klinik ohne Nennung ihres Namens entbindet, beibehalten werden sollen. Hier gehen bei allen Fraktionen die Meinungen auseinander. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach geht im Gespräch mit der Zeitung jedoch davon aus, dass offene Punkte schnell geklärt werden können, so dass das Gesetz "schon in der nächstfolgenden Sitzungswoche" verabschiedet werden könne. Mehr dazu im Bericht der "Welt" unten.

Gleich zu Beginn der Woche am 13.05.13 hatten Sachverständige bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages die Möglichkeit zur vertraulichen Geburt einhellig begrüßt. Dies berichtete die Bundestagspressestelle in ihrem Nachrichtendienst "Heute im Bundestag" im Anschluss an die Sitzung. Demnach bezeichneten alle elf geladenen Sachverständigen den Gesetzentwurf auf eine Frage der FDP-Abgeordneten Miriam Gruß hin als "deutliche Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation". Ein Teil der Experten habe allerdings kritisiert, dass es neben der vertraulichen Geburt auch weiterhin Babyklappen sowie die Möglichkeit der völlig anonymen Geburt geben solle. Mehr dazu im ausführlichen Bericht aus dem Bundestag unten.

Weitere Informationen:


Ergänzung am 09.06.13: Deutscher Bundestag verabschiedet Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Nach langjährigen vorangegangene Debatten hat der Deutsche Bundestag am 7. Juni in Berlin in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt abgestimmt und ihn abschließend mehrheitlich angenommen. Debattiert wurde laut Tagesordnung nicht mehr, sondern lediglich die Reden schriftlich zu Protokoll gegeben. Ziel einer vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb medizinischer Einrichtungen so unnötig wie möglich zu machen sowie Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden. Außerdem haben vertraulich geborene Kinder die Möglichkeit, später ihre Herkunft zu erfahren.

"Müttern die Möglichkeit zur vertraulichen Geburt unter bestmöglichen medizinischen und rechtlichen Umständen für ihr Kind und sie selbst zu geben, war mir wirklich ein Herzensanliegen", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder in einer Pressemitteilung vom selben Tag. Es sei bereits das dritte Gesetz aus ihrem Haus, das der Deutsche Bundestag ohne Gegenstimmen beschlossen hat. "Ich bin sehr froh, dass es uns auch hier gelungen ist, ein Zeichen der Geschlossenheit für die Schutzbedürftigen in unserem Land zu setzen", so Schröder.

Zielgruppe für eine vertrauliche Geburt sind Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem derzeit nicht erreicht werden. Das Gesetz soll den Müttern für eine genügend lange Dauer die Anonymität der Daten garantieren, damit die Mütter tatsächlich Zutrauen in die Schutzsphäre der vertraulichen Geburt bekommen. Gleichzeitig haben die betroffenen Kinder ab dem 16. Lebensjahr die Chance, ihre eigene Identität festzustellen. Zudem soll das Beratungs- und Hilfesystem für Schwangere ausgebaut werden.

Wenn der Bundesrat zustimmt, können die Neureglungen zum 1. Mai 2014 in Kraft treten, damit die erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung getroffen werden können. Dazu gehören unter anderem die Qualifizierung von Beratungsfachkräften, die elektronische Umstellung beim Geburtenregister und die Einrichtung eines bundeszentralen Notrufs. Die vertrauliche Geburt soll Angebote anonymer Geburt künftig ersetzen und "eine echte Alternative zu Babyklappen" sein. Babyklappen sind wissenschaftlich höchst umstritten und bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Mit der vertraulichen Geburt schafft die Bundesregierung laut Familienministerin Schröder erstmals ein legales und rechtssicheres Angebot für alle Betroffenen. Babyklappen sollen vorerst aber weiter erhalten bleiben.

Streitigkeiten beigelegt

In den vorangegangenen Beratungen hat es zwischen den einzelnen Fraktionen wiederholt Diskussionen über einzelne Inhalte des Gesetzentwurfs gegeben. Daher wurden die ursprünglich bereits für den 16. Mai angesetzte abschließende Zweite und Dritte Lesung im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen. Grund für die Absetzung war laut einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" vom 15. Mai weiterer Beratungsbedarf bei der Unions- und SPD-Fraktion bei der Frage, in welcher Form die vertrauliche Geburt künftig die Babyklappen und die Angebote zur anonymen Geburt ersetzen soll. Nun konnte man doch noch eine Einigung erzielen.

Zuvor verabschiedete der Familienausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den entsprechenden Gesetzentwurf in einer noch einmal geänderten Fassung. Wie die Bundestags-Pressestelle in ihrem Nachrichtendienst "Heute im Bundestag" dazu ausführte, war der Gesetzentwurf identisch von der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion in den Bundestag und von der Bundesregierung über den Bundesrat eingebracht worden. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten zwar prinzipiell die gesetzliche Regelung für eine vertrauliche Geburt, enthielten sich aber der Stimme. Sie kritisierten dem Bericht zufolge, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Regelungen und Auflagen zu den sogenannten Babyklappen beinhaltet, die vorerst weiterhin geduldet werden sollen. Ob es bei der Endabstimmung im Plenum des Bundestages Enthaltungen gab, war bislang nicht bekannt. Das Plenarprotokoll dazu, aus dem dies ersichtlich wäre, ist erst ab Montag abrufbar.

Beinahe wäre die Endabstimmung auch in dieser Woche erneut gescheitert. Ursprünglich war die Abstimmung für diesen Donnerstag statt Freitag geplant. Jedoch wurde die Sitzung kurzerhand am Donnerstagabend vor einer anderen Debatte abgebrochen, obwohl noch rund 40 Tagesordnungspunkte auf dem Programm standen, unter anderem auch der Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt. Grund war, dass die Linksfraktion eine Beschlussunfähigkeit des Parlaments feststellen ließ, da weniger als die Hälfte der 620 Abgeordneten anwesend waren. Laut Geschäftsordnung ist das Parlament aber nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sind. Daher wurden einige Tagesordnungspunkte dann auf den nächsten Tag gesetzt, andere komplett gestrichen.
 


Ergänzung 07.07.13: Bundesrat macht weg frei für vertrauliche Geburt

Kurz vor der Sommerpause hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 05.07.13 dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt zugestimmt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Das Gesetz soll riskante heimliche Geburten und Aussetzungen oder Kindstötungen verhindern. Unter anderem ist daher vorgesehen, dass Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, in einer Geburtshilfeeinrichtung entbinden können, ohne dabei unmittelbar ihre Identität preiszugeben. Diese wird vertraulich erfasst und der Herkunftsnachweis verschlossen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Aufbewahrung gegeben. Die betroffenen Kinder können dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres Kenntnis über ihre Herkunft erlangen.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder begrüßte die Zustimmung der Länderkammer. "Das Gesetz zur vertraulichen Geburt ist ein Meilenstein bei der Unterstützung für Schwangere in Not", erklärte Schröder in einer Presseaussendung. "Müttern die Möglichkeit zur vertraulichen Geburt unter bestmöglichen medizinischen und rechtlichen Umständen für ihr Kind und sich selbst zu geben, war mir wirklich ein Herzensanliegen. Ich bin deshalb sehr froh, dass auch die Länder ihre breite Zustimmung zu dem Gesetz deutlich gemacht haben." Der Deutsche Bundestag hatte nach langjähriger Debatte bereits am 07.06.13 zugestimmt.

Die vertrauliche Geburt soll Angebote anonymer Geburt künftig ersetzen und "eine echte Alternative zu Babyklappen" sein. Babyklappen sind wissenschaftlich höchst umstritten und bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Mit der vertraulichen Geburt schafft die Bundesregierung erstmals ein legales und rechtssicheres Angebot für alle Betroffenen. Die Neuregelungen treten allerdings erst zum 1. Mai 2014 in Kraft. Damit bleibe genügend Zeit, die erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung zu treffen. Dazu gehören unter anderem die Qualifizierung von Beratungsfachkräften, die elektronische Umstellung beim Geburtenregister und die Einrichtung eines bundeszentralen Notrufs.
 


Ergänzung 29.04.2014: Gesetz zur vertraulichen Geburt tritt zum 01.05.2014 in Kraft - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig stellt neues Gesetz zur vertraulichen Geburt und Hilfetelefon vor

Am 29.04.14 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung zur vertraulichen Geburt vorgestellt. Schwangere in Not erhalten damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher - und auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.

Das Gesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass betroffene Frauen während und nach der Schwangerschaft von den rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet werden. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise sogar aussetzen oder töten.

"Keine Frau in Deutschland muss ihr Kind heimlich und alleine zur Welt bringen. Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Schwangere den Weg in das zur Verfügung stehende Hilfesystem finden", sagte Manuela Schwesig in einer Pressemitteilung vom 29.04.14.

Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher"

Banner vertrauliche geburt und HilfetelefonAb dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.

"Ich finde es gut, dass durch das Hilfetelefon 'Schwangere in Not' jetzt eine Lücke im Hilfesystem geschlossen wurde. Mir ist es wichtig, dass Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, wissen, dass sie jederzeit vertrauensvoll Hilfe bekommen können", betont die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.

Vertrauliche Geburt

Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gehört auch das Modell der vertraulichen Geburt. Durch sie werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten.

Aber auch wenn eine Frau sich gegen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt entscheidet: Das Angebot zur anonymen Beratung und die Hilfen stehen ihr jederzeit zur Verfügung.

"Die frühzeitige, kontinuierliche Beratung im Zusammenspiel mit der Zusicherung der Vertraulichkeit ist unverzichtbar, um Schwangere in Not für die Annahme von Hilfe zu gewinnen", sagte Manuela Schwesig.

Über die neuen Regelungen und Hilfen informiert ausführlich die vom BMFSFJ herausgegebene Broschüre "Die vertrauliche Geburt - Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt". Die Website www.geburt-vertraulich.de informiert zudem betroffene Frauen umfassend über die neuen und die bestehenden Hilfsangebote für Schwangere. Ab 1. Oktober 2014 erhalten Schwangere hier zudem das Angebot einer anonymen Online-Beratung.

Zusätzlich stehen gezielte und praxisorientierte Informationsmaterialien unter www.bmfsfj.de zur Verfügung.
 

Weiterführende Informationen:

Website www.geburt-vertraulich.de mit Notrufnummer und Infomaterialien

Pressespiegel zum Bundeskabinettsbeschluss zur Regelung der vertraulichen Geburt

Nachfolgend finden Sie chronologisch sortiert einige ausgewählte verlinkte Artikel/Pressemitteilungen zum Gesetzentwurf zur Regelung der vertraulichen Geburt.

Kristina Schröder regelt vertrauliche Geburt
Nach viel Gezerre legt Ministerin Schröder einen Gesetzes-Entwurf vor, mit dem Frauen in Notlagen eine geheimgehaltene Niederkunft ermöglicht werden soll. Unklar ist, ob so Babyklappen ersetzt werden.
Von Matthias Kamann
WELT Online 12.03.13

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt
AERZTEBLATT.DE 13.03.13

Gesetz zur vertraulichen Geburt: Wissen, wer man ist
Ein Kommentar von Nina von Hardenberg
Familienministerin Schröder im Dilemma: Sie will Frauen eine vertrauliche Geburt und Kindern ein Recht auf ihre Herkunft ermöglichen.
SUEDDEUTSCHE.DE 13.03.13

Pseudonyme Geburten brauchen vor allem Vertrauen
Von Edda Grabar
Die Familienministerin will vertrauliche Geburten einführen. Das ist nicht schlecht, aber die Beratung der Mütter bringt mehr. Und Babyklappen regelt Schröder auch nicht.
ZEIT ONLINE 13.03.13

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur vertraulichen Geburt: Vorwurf der Halbherzigkeit
Das Bundeskabinett hat eine neue Regelung für Schwangere auf den Weg gebracht, die bei der Geburt ihres Kindes ihren Namen nicht preisgeben wollen. Der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates geht das aber nicht weit genug.
DOMRADIO 13.03.13

Gesetz über anonyme Geburt: In Not ohne Not ein Kind bekommen
Schwangere sollen künftig ihre Kinder auch anonym gebären können. Das hat das Kabinett beschlossen. So sollen Frauen besser geschützt werden.
von Julia Janczyk
TAZ 13.03.13

Meisterstück in Bürokratie
Kristina Schröder machts wieder allen unrecht
Kommentar von Simone Schmollack
TAZ 13.03.13

Anonyme Geburt soll in Ausnahmefällen möglich sein
Kristina Schröder legt Gesetzesentwurf vor
Von Antonia Oettingen
TAGESSPIEGEL 13.03.13

Vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not
Daten der Mutter bleiben geheim
PRESSEMITTEILUNG Dorothee Bär und Beatrix Philipp, MDB CDU/CSU-Bundestagsfraktion 13.03.13

Vertrauliche Geburt schafft Rechtssicherheit
Interesse der leiblichen Mutter an ihrer Anonymität wird gewahrt
PRESSEMITTEILUNG Ingrid Fischbach, MDB CDU/CSU-Bundestagsfraktion 13.03.13

Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen begrüßen Gesetz zur Vertraulichen Geburt
Berlin „Für die Entwicklung und Identität eines Kindes ist das Wissen um die eigene Herkunft sehr wichtig“, macht Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs im Kabinett deutlich.
PRESSEMITTEILUNG Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen 13.03.13

Kristina Schröder bringt Gesetz zur vertraulichen Geburt auf den Weg
Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) einen von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 13.03.13

Gesetz über vertrauliche Geburt
Riskante heimliche Geburten und Säuglingstötungen sollen verhindert werden
TAZ 14.03.13

"Man muss zuerst versuchen, Mutter und Kind zusammenzuführen"
Von Steffi Sandkaulen
Die Schauspielerin Gesine Cukrowski engagiert sich bei dem Projekt "Findelbaby - Mütter in Not". In dem Gesetzesentwurf zur Regelung der vertraulichen Geburt sieht sie keinen Vorstoß. Im Interview erklärt sie, warum es nicht ausreicht, die Frauen vor der Geburt zu betreuen.
TAGESSPIEGEL 14.03.13

16 Jahre Anonymität
Vertrauliche Geburt soll Frauen in Not und Kindern helfen
SUEDDEUTSCHE.DE 14.03.13

Regierung will vertrauliche Geburten regeln
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will es Frauen ermöglichen, ihre Kinder in Notlagen vertraulich zur Welt zu bringen. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/12814) sieht zudem den Ausbau von umfassenden und ergebnisoffenen Beratungen für schwangere Frauen in Notlagen vor, um ihnen doch die Chancen für ein Leben mit ihrem Kind zu ermöglichen.
HIB Heute im Bundestag 21.03.13

Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt: Ausweg aus der Grauzone
Klinkhammer, Gisela
Deutsches Ärzteblatt 2013; 110(12), 22.03.13

Hilfe für Frauen in Not
Susanne Kailitz
Der Bundestag debattiert Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt
Das Parlament Nr. 13-14 / 25.03.13

Bundesrat setzt sich für anonyme Geburt ein
Die Länder haben heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der schwangere Frauen in schwierigen Konfliktsituationen unterstützen soll und hierzu den Ausbau der Hilfen für Schwangere und Regelungen zur sogenannten vertraulichen Geburt vorsieht.
PRESSEMITTEILUNG Bundesrat 03.05.13

Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt
In dieser Woche haben wir endlich den Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt verabschieden können. Seit 1999, also seit Einführung der Babyklappen, bemühen wir uns im Parlament, sowohl für die Babyklappe als auch die anonyme Geburt eine gesetzliche Regelung zu finden.
BLOGFRAKTION Norbert Geis, MdB, CDU/CSU-Farktion im Deutschen Bundestag 07.06.13

Neues Gesetz hilft Schwangeren in Not
Am 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten.
MITTEILUNG Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 29.04.14

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig stellt neues Gesetz zur vertraulichen Geburt vor
Heute (Dienstag) hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung zur vertraulichen Geburt vorgestellt.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 29.04.14

Wie die Regierung Kindstötungen verhindern will
Neues Gesetz erlaubt vertrauliche Geburt
von Jennifer Litters
FOCUS-Online 02.05.14

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