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22.02.13: Bundeskabinett macht endgültig Weg frei für PID-Regelungsverordnung

PID-VerordnungDas Bundeskabinett hat am 19.02.13 der "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PIDV) in der vom Bundesrat am 01..02.13 mit einigen Änderungen beschlossenen Fassung zugestimmt (siehe dazu das Themenspecial zum Bundesratsbeschluss vom 02.02.2013). Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit in einer Presseaussendung mit. Mit der Annahme durch das Bundeskabinett ist der Weg zur Anwendung der Embryonenauswahl bei künstlicher Befruchtung jetzt endgültig frei. Die Verordnung tritt allerdings erst zwölf Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, um den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Strukturen für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu schaffen.

Mit der Verordnung zur Regelung der PID werden die verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik auf der Grundlage des Embryonenschutzgesetzes bestimmt. Die Verordnung ermöglicht es Betroffenen und Beteiligten, eine PID in Deutschland in einem geordneten Verfahren durchführen zu lassen.

Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) begrüßte den Kabinettsbeschluss. "Damit gibt es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten. Die Durchführung der PID wird in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein. Es geht hierbei um wenige Fälle in Deutschland - um Fälle, die einen berühren; denn die Paare haben häufig eine Tortur hinter sich. Ehepaare, die oft eine Tot- oder Fehlgeburt erlebt haben, wissen, dass die Wahrscheinlichkeit einer besonders schwerwiegenden Erbkrankheit des Kindes, einer Tot- oder Fehlgeburt bei ihnen sehr hoch ist", so Bahr in der Pressemitteilung.

An die Zulassung der Zentren für Präimplantationsdiagnostik werden dabei laut dem Ministerium "hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen" gestellt. So ist die Entscheidung über eine Zulassung in das Ermessen der zuständigen Behörden der Länder gestellt, die sich auch an dem jeweiligen Bedarf orientieren können. Unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen sollen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Anträge auf Durchführung einer PID bewerten. Der Prüfungsumfang der Ethikkommissionen umfasst neben den in erster Linie maßgeblichen medizinischen Kriterien auch psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte. Eine beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle soll die von den Zentren im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen dokumentiert. Die von den Zentren zu meldenden Angaben sollen im Hinblick auf die Berichtspflicht der Bundesregierung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte konkretisiert werden.

Weiterführende Informationen:

Pressespiegel zur Rechtsverordnung zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz

Nachfolgend finden Sie chronologisch sortiert einige ausgewählte verlinkte Artikel/Pressemitteilungen zur Rechtsverordnung zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz. Im Vergleich zur vorangenagnen Debatte gab es mittlerweile nahezu keine Beiträge mehr dazu.

Unter strengen Auflagen
Gentests für Embryonen künftig möglich.
von Rainer Woratschka
TAGESSPIEGEL 20.02.13

Präimplantationsdiagnostik: Gentests an Embryonen ab 2014 möglich
SPIEGEL Online 19.02.13

Weg für Gentests an künstlich erzeugten Embryonen endgültig frei
AERZTEBLATT.DE 19.02.13

Kabinett macht endgültig den Weg für Regelungen zur Präimplantationsdiagnostik frei
Das Kabinett hat heute der „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (PIDV) in der Fassung, die der Bundesrat am 1. Februar 2013 beschlossen hat, zugestimmt.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium für Gesundheit BMG 19.02.13

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