Logo InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland

Kritische-Bioethik.de

Infoportal zu allen Themen der Bioethik

Einführung
Über uns
Kontakt
Impressum
Datenschutz
Sitemap
Start
» Neues
Presseschau
Aktionen
Dokumente
Literatur
Adressen
Links

News

20.11.13 Neues zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID): Niedersächsische Landesregierung spricht sich für gemeinsame Ethikkommission aus

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich in ihrer Kabinettssitzung am 19.11.13 dafür ausgesprochen, eine Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) gemeinsam mit den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein einzurichten. Diese soll bei der Hamburger Ärztekammer angesiedelt sein. Dies teilte Niedersächsische Landesregierung in einer Presseaussendung im Anschluss an die Sitzung mit.

Auf der Grundlage des Embryonenschutzgesetzes wurde im Februar diesen Jahres die "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" erlassen (siehe die Themenspecials unten). Mittels PID werden Embryonen im Zuge einer künstlichen Befruchtung vor Einsetzen in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten und Anomalien der Chromosomen untersucht und aussortiert. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2014 in Kraft und regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen Zentren zugelassen werden dürfen, in denen die PID angeboten wird. Sie verlangt zudem, dass die Länder unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik einrichten. Niedersachsen will der Mitteilung zufolge nun mit den anderen genannten Bundesländern ein Länderabkommen zur Gründung einer Ethikkommission abschließen. Diese soll die Einhaltung der Voraussetzungen zur Durchführung einer PID im Einzelfall prüfen und eine entsprechende Bewertung vornehmen.

"Wir wissen, dass es für viele werdende Eltern sehr wichtig ist, dass es diese Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik gibt - gerade wenn das Kind von einer Erbkrankheit betroffen sein könnte", erklärte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt anlässlich der Kabinettsentscheidung. "Die Grenze zwischen Chancen und Gefahren der Präimplantationsdiagnostik verläuft allerdings fließend. Auf jeden Fall darf der Einsatz dieser Technik nicht den Eindruck vermitteln, dass Erbkrankheiten und Behinderungen künftig vermeidbar sind und die Gesellschaft sich auf diesem Weg ihrer Aufgabe zur Fürsorge entledigen könnte. Eine Ethikkommission wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Präimplantationsdiagnostik nicht für lebensfeindliche Zwecke missbraucht wird", betonte die Ministerin abschließend.

Ergänzungen vom 11.02.14:

Präimplantationsdiagnostik: Gemeinsame Ethikkommission berufen
Kommission wird bei der Ärztekammer Hamburg angesiedelt
Die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, bei der Ärztekammer Hamburg eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik einzurichten. Die Mitglieder der Kommission wurden nun berufen und sind erstmalig zusammen getroffen.
PRESSEMITTEILUNG Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Stadt Hamburg 11.02.14

Weiterführende Informationen:

Nach oben